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Amt Landschaft Sylt sucht stellvertretende Schiedsperson



Für den Schiedsamtsbezirk Amt Landschaft Sylt ist die Stellvertretung neu zu besetzen. Gesucht wird eine Persönlichkeit mit Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und gutem Urteilsvermögen. Persönliche Voraussetzungen für die Ausübung dieses Ehrenamtes sind die Vollendung des 30sten Lebensjahres sowie der erste Wohnsitz innerhalb des Schiedsamtsbezirkes. Das erforderliche Fachwissen kann durch Schulungs- und Seminarteilnahme erworben werden. Schiedsleute müssen vertrauenswürdig sein und sollten die erforderliche Zeit für den Einsatz, den dieses Ehrenamt erfordert, aufbringen können. Die Aufgabe einer Schiedsfrau oder eines Schiedsmannes besteht darin, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen. So ist zum Beispiel die Erhebung einer Privatklage mit dem Ziel der Strafverfolgung wegen Hausfriedensbruchs, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung erst zulässig, nachdem ein „Sühneversuch“ in der Schiedsverhandlung erfolglos geblieben ist.

Rathaus WesterlandAuch in zivilrechtlichen Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche kann eine Sühneverhandlung beantragt werden. Beim Schiedsamt handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die kein Gehalt gezahlt wird. Über die vorliegenden Bewerbungen entscheidet der Amtsausschuss des Amtes Landschaft Sylt. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit ist eine Bestätigung im Amt oder die Wahl eines neuen Bewerbers erforderlich.

Interessierte können sich beim Ordnungsamt melden.

Ansprechpartner sind Frau Cristina Mölck-Schnittgard, Tel. 851-502, e-Mail:  cristina.moelck-schnittgard@gemeinde-sylt.de
und Herr Marco Krah, Tel. 851-501, e-Mail: marco.krah@gemeinde-sylt.de.

Hier sind auch nähere Informationen zum Schiedsamt erhältlich.