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Auf Sylt kann Möwen füttern bis zu 1.000 Euro Strafe kosten

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Der zunehmende Verlust ungestörter Brutflächen sowie das Fehlverhalten einiger Bewohner und Gäste durch das verbotenerweise Füttern der Möwen haben leider zunehmend dazu geführt, dass die Möwen gelernt haben, Brutplätze in unmittelbarer Nähe zum Nahrungsangebot, z.B. Hausdächern, zu bevorzugen. Vergrämungsmaßnahmen während der Brutzeit, wie das Entfernen der Brutnester während der Eiablage ist aus Gründen des Naturschutzes verboten und die Möwen verteidigen ihr Brutgelege durch natürliche Abwehrangriffe. Sinnvoll ist zur Vorbeugung der Möwen-Brutnistung, alte Nester und noch im Bau befindlichen Nester regelmäßig zu entfernen.

Es ist nachvollziehbar, dass sich immer mehr Inselbewohner und Gäste durch vermehrt auftretendes Möwengeschrei und Möwenverschmutzung gestört fühlen. Durch zugeworfene Essensreste verlieren die Möwen immer mehr die Scheu vor den Menschen, so dass es dann auch nicht verwundert, wenn sie sich aus den gut gefüllten Strandtaschen oder aus der Hand der Menschen im Sturzflug bedienen.

Möwen auf SyltDie Möwen stellen auf Sylt jedoch wie Sandstrand und Meer den natürlichen, maritimen Charakter einer Nordseeinsel dar. Sie sind neben Krabbenkutter und Leuchtturm wohl das dankbarste Fotomotiv.
Möwen oder auch andere Wildtiere zu füttern ist falsch verstandene Tierliebe mit negativen Folgen für das natürliche Verhalten und auch die Gesundheit der Vögel.
Möwen nicht füttern ist Tierschutz! Daher ist es in der Gemeinde Sylt verboten (Möwenverordnung), Möwen zu füttern. Dieses Verbot erfasst auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrungsgemäß von Möwen aufgenommen werden.
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Möwen füttert. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bei Fahrlässigkeit von bis zu 500,00 Euro und bei Vorsätzlichkeit von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Sylt, 24. Februar 2014 Presseinfo der Gemeinde Sylt