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Neue Bäderregelung Sylt + Schleswig Holstein 2013/2014

Nach langem Ringen zwischen Kirchen, Gewerkschaften, Politik und Wirtschaft ist es in dieser Woche gelungen einen Kompromiss für die sogenannte Bäderregelung zu finden. Diese sorgt auch auf Sylt dafür, dass die Geschäfte Sonntags öffnen dürfen. Dafür wurden neue Eckpunkte festgelegt, die dann für 5 Jahre Gültigkeit behalten sollen. Es besteht zudem die Option, die neuen Regeln nach Ablauf der ersten 5 Jahre, noch einmal um den gleichen Zeitraum zu verlängern.

Die neue Bäderregelung von Schleswig-Holstein im Einzelnen:

Friedrichstraße Westerland1. Die Anzahl der Orte bleibt gegenüber der alten Regeln gleich und alle "Bäder" werden gleich behandelt.

2. Die Stundenzahl die Sonntags geöffnet werden darf wird von 8 auf 6 Stunden reduziert. Der Öffnungszeitraum muss zwischen 11 - 19 Uhr liegen. Die Öffnungszeiten können von Ort zu Ort variieren.

3. Die Größe der Verkaufsfläche ist kein Argument ob ein Geschäft öffnen darf oder nicht.

4. Bei dem zugelassenen Warensortiment bleibt es bei Waren- des täglichen Ge- und Verbrauchs. Dazu gehören insbesondere Waren des touristischen Bedarfs. Ausdrücklich ausgeschlossen wird eine Öffnung von Möbelhäusern, Autohäusern, Baumärkten und Märkten für große Elektronikgroßgeräte.

Bis zum 15. März 2013 sollen die genauen Formulierung der neuen Bäderregelung ausgearbeitet werden und spätestens im April wird die Veröffentlichung erfolgen. Inkrafttreten wird die neue Bäderverordnung dann mit Beginn des 17. Dezembers 2013.


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