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Sylt mit Hund
Sylt mit Hund

Nach §23 des Landesnaturschutzgesetzes Schleswig-Holsteins ist es an Stränden ohne regen Badebetrieb erlaubt. Es gibt allerdings auch ein "Aber"

Heute bekam ich einen Anruf von einem Sylturlauber, der an einem regnerischen Maitag am Strand zwischen Rantum und der Oase Ärger bekommen hatte, weil er mit seinem Hund, der kurz angeleint war, am Flutsaum spazieren ging. Es war kein Hundestrand, aber er wollte ja auch nur am Meer entlang laufen und sich dort nicht aufhalten.

Seine Frage war einfach: Ist das auf Sylt mit Hund erlaubt oder nicht? Die Antwort ist da schon etwas komplexer. Aber nach einigen Anrufen bei Gemeinden und Tourismus Services bekam ich dann doch alle Informationen. 


Die Größe des Hundes spielt keine Rolle dabei

Nach §23 des Landesnaturschutzgesetzes von Schleswig-Holstein ist es erlaubt, Strände zu queren, auch wenn sie keine ausgewiesenen Hundestrände sind, aber nur,  wenn dort kein reger Badebetrieb herrscht. Aaaaber jede Gemeinde darf selbst ein sogenanntes Sondernutzungsrecht erlassen und dass bedeutet, dass es in Rantum und Westerland verboten ist, weil die Gemeinde Sylt, dies so beschlossen hat.  In Hörnum, Kampen, List und Wenningstedt ist es gestattet. Der Hund muss aber an einer kurzen Leine geführt werden und man darf sich nicht dort aufhalten. Zum Meer hin, oder später zurück darf man allerdings nur an Strandabschnitten wo Hunde erlaubt sind. Aber gerade wenn man vom Meer zurückkommt und mit etwas Augenmaß nicht gerade durch größte Menschentraube geht, sollte es auch woanders möglich sein.