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KIEL. Die von der Firma Deutsche Erdöl AG (DEA) geplanten Explorationsbohrungen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer sind nicht genehmigungsfähig. Zu diesem Schluss ist das Ministerium für Energiewende. Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume nach Prüfung der bisher vorgelegten Unterlagen zur geplanten Explorationskampagne vor dem Hintergrund eines aktuellen Rechtsgutachtens gekommen. Dies wird dem für das Verfahren federführend zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) bis Ende Januar in einer entsprechenden Stellungnahme mitgeteilt.

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Grundsätzlich sind nach dem Nationalparkgesetz im Nationalpark Wattenmeer Eingriffe im Sinne des Landesnaturschutzgesetzes, Sprengungen oder Bohrungen verboten. Unter dieses Verbot fallen auch die von DEA beabsichtigen Explorationsbohrungen. Diese Auffassung der Landesregierung wird auch durch ein vom Ministerium in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten untermauert, wie Umweltminister Robert Habeck heute (19. Dezember 2016) im Rahmen einer Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses mitteilte. Das MELUR hatte das Gutachten in Auftrag gegeben, um das komplexe Zusammenspiel zwischen Fragen des Bergrechts und des Nationalparkrechts, die im vorliegenden Fall beide zum Tragen kommen, zu prüfen.

 

Weltnaturerbe Wattenmeer bleibt von Ölbohrungen verschont
Weltnaturerbe Wattenmeer bleibt von Ölbohrungen verschont

Dem Gutachten zufolge kommt die Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung, wie sie das Nationalparkrecht grundsätzlich ermöglicht, für die Explorationsbohrungen nicht in Frage. Vor diesem Hintergrund ist die Vorlage weiterer Unterlagen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung durch das Unternehmen entbehrlich, da angesichts der bereits vorliegenden Kenntnisse nicht zu erwarten ist, dass im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens ein anderes Ergebnis hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den Bestimmungen des Nationalparkrechts erzielt werden könnte.

 

"Wir haben das Rechtsgutachten geprüft. Die Aussagen sind klar und decken sich mit der Bewertung des MELUR. Damit dem Unternehmen keine Kosten für eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung entstehen, die keinerlei Aussicht auf Erfolg hat, ist die Nichtgenehmigungsfähigkeit auch dem Unternehmen direkt mitgeteilt worden", sagte Habeck.

 

Das MELUR sieht in diesem Zusammenhang auch die Verlängerung der Erlaubnis für das maßgebliche Erlaubnisfeld Heide-Restfläche kritisch. Grund ist, dass das dem Verlängerungsantrag zu Grunde liegende Arbeitsprogramm explizit auf die Durchführung der Explorationsbohrungen im Wattenmeer ausgerichtet ist. Das MELURwird das LBEG daher bitten, dem Unternehmen diesen Umstand ergänzend mitzuteilen und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Überarbeitung des Arbeitsprogramms einzuräumen.

 

"DEA begründet den Verlängerungsantrag für das Erlaubnisfeld fast ausschließlich mit den geplanten Erkundungsbohrungen. Da diese aber nicht genehmigt werden können, erscheint aus Sicht des MELUR derzeit auch die Erteilung der Erlaubnisverlängerung zweifelhaft. DEA kann aber im Rahmen einer Stellungnahme darlegen, ob andere Maßnahmen außerhalb des Nationalparks verfolgt werden sollen und entsprechend das Arbeitsprogramm nachbessern. Das Ergebnis wird das LBEG dann prüfen", sagte Habeck.