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Gutes Ende für die Keitum Therme Sylt: Einvernehmlicher Schiedsspruch erzielt - der Weg ist frei

Vor dem Schiedsgericht in Frankfurt kam es am 23.01.2010 auf Anraten des Schiedsgerichts zu folgendem einvernehmlichen Schiedsspruch, der letztendlich zur Zufriedenheit beider Seiten geschlossen werden konnte und mit dem das lange Tauziehen abschließend beendet ist.

Die Gemeinde Sylt, vertreten durch die Bürgermeisterin Frau Petra Reiber und ihren Stellvertreter Carsten Kerkamm sowie die Keitum Therme Sylt-Ost Betriebsgesellschaft, vertreten durch Herrn Uwe Deyle, sind sich einig, dass der zwischen ihnen bestehende notariell beurkundete Erbbaurechtsvertrag - und damit auch die anderen Verträge - formunwirksam und deshalb nichtig sind.

Die Betriebsgesellschaft gibt daher ab sofort das Grundstück an die Gemeinde Sylt zurück.

Die Betriebsgesellschaft tritt ihre Ansprüche auf Rückzahlung der von der Arge bzw. dem Bauunternehmen BAM Deutschland AG zu viel vereinnahmten Gelder an die Gemeinde Sylt ab und wird die Gemeinde zudem bei der Rückforderung unterstützen. So besteht die Chance, dass die zu viel bezahlten Gelder auf juristischem Wege durch die Gemeinde von der BAM zurückgeholt werden können.

Ferner wurde vereinbart, dass zwischen der Gemeinde Sylt und der Betriebsgesellschaft keine Zahlungen geleistet oder gegenseitigen Ansprüche geltend gemacht werden. Durch diesen gegenseitigen Verzicht konnte schließlich der zuletzt einer Einigung im Wege stehende Konflikt gelöst werden.

Über das kostbare Grundstück kann von der Gemeinde nun frei nachgedacht und entschieden werden und der Weg in die Zukunft ist zur Erleichterung aller Beteiligter und zum Wohle der Gemeinde frei.

Pressemitteilung der Gemeinde Sylt, 25. Januar 2010 / Nr. 011-01-201