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Flughafen SyltAufgrund der geringen Größe und Lage des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Sylt sind die Auswirkungen als sehr gering einzustufen. Einschränkungen des Flughafenbetriebs ergeben sich aus der Festsetzung nicht. Allgemein gelten innerhalb des Lärmschutzbereichs, abhängig vom Grad der Lärmbelastung, zum Schutz der Anwohner unterschiedliche bauliche Schallschutzanforderungen, Einschränkungen der baulichen Nutzung oder Entschädigungsansprüche.

Konkret haben die Lärmberechnungen beim Flughafen Sylt allerdings ergeben, dass außerhalb des Flughafengeländes nur ein sehr kleiner und unbebauter Bereich des Gemeindegebietes Sylt den Immissionswert von 60 Dezibel überschreitet.

Nach Verkündung werden Interessierte die Verordnung einschließlich der Karten in Kürze bei der Gemeinde Sylt sowie dem Kreis Nordfriesland einsehen können. Im Internet wird die Verordnung sodann im Themenportal Landwirtschaft und Umwelt des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Verfügung gestellt werden unter:  www.mlur.schleswig-holstein.de