Anzeigen

Nielsens Kaffeegarten Keitum

Piratenpartei sieht auf Sylt dringenden Handlungsbedarf in der Asylpolitik

Piratenpatei SyltAnlässlich der aktuellen Berichterstattung über fehlende Unterkünfte für Asylbewerber auf der Insel Sylt und eines angeblichen Vorschlags des Gemeinderats-Abgeordneten Christian Thiessen, Wohnungen notfalls zwangszuenteignen, nimmt Oliver Sippel, Bundestagskandidat der Piratenpartei Schleswig-Holstein, wie folgt Stellung:

"Nirgends ist es so schwer, Unterkünfte für Asylbewerber zu finden, wie dort, wo die Wohnungen ohnehin knapp sind. Aus diesem Grunde stand das Thema Asylunterkünfte auf der Tagesordnung des Sozialausschusses der Gemeinde Sylt am vergangenen Montag. Bei der gemeinsamen Ideensuche der Ausschussmitglieder fragte der Pirat Christian Thiessen nach der Möglichkeit der Beschlagnahmung, also leerstehende Häuser oder Wohnungen auch zwangsweise anzumieten, sollten sich die Eigentümer nicht aus eigenen Stücken dazu bereit erklären, Asylbewerber in den leerstehenden Wohnungen und Häusern zu beherbergen. Bei dem Vorschlag des Gemeinderats-Mitglieds Thiessen ging es somit nicht um eine Zwangsenteignung. Das wollen wir hier explizit betonen. Ein ähnliches, wie das von Christian Thiessen vorgeschlagene Verfahren, gibt es bereits und wird z.B. bei drohender Obdachlosigkeit angewandt [1].



Was uns allerdings sehr erschüttert - und das hat originär rein gar nichts mit dem Vorschlag von Herrn Thiessen zu tun - sind die auf Sylt offenbar vorhandenen  Ressentiments gegenüber Asylanten. Die Tatsache, dass die Vermietung eines Hauses in Keitum an die Gemeinde zum Zwecke der Unterbringung von Asylanten auf Fremdenfeindlichkeit stößt, dass die Vermieterin sich regelrecht bedroht fühlt und selbst die Bürgermeisterin der Gemeinde Sylt fremdenfeindliche Mails bekommt, ist für mich ein inakzeptabler Zustand. Dass Wohnungseigentümer ihre Wohnung lieber bis zur Unbewohnbarkeit verwüsten, anstatt sie für Asylanten zur Verfügung zu stellen, wie Leser des Artikels androhten, schockiert mich.

Leider ist das kein Einzelfall. [2] Bundesweit versuchen Bürgerinitiativen, Flüchtlingsunterkünfte zu verhindern und bedienen sich dabei rassistischer Ressentiments. Anwohnende, die sich gegen solche Kampagnen aussprechen, werden dagegen viel zu oft alleingelassen. Bei der Frage der Unterbringung geht es um Menschen, die hier Schutz suchen. Wir befürworten sehr, dass sich die Gemeinde Sylt grundsätzlich für eine dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern ausspricht. Die Ablehnung, die sie dabei aus der Bevölkerung erfährt, gibt uns jedoch schwer zu denken. Hier besteht offensichtlich starker Bedarf nach Aufklärung und Begleitung. Politik darf Flüchtlinge nicht allein lassen. Wir leben in einer Demokratie und haben die Pflicht, die Grundrechte eines jeden zu achten. Egal, woher der Mensch kommt.«

[1] Vgl. Verwaltungsgericht Oldenburg, 22.05.20012, Az.: 7 A 3069/12
"Ist eine Person wegen einer bevorstehenden Zwangsräumung von Obdachlosigkeit bedroht, weil eine Ersatzunterkunft bisher nicht gefunden werden konnte, sind die Ordnungsbehörden nach den jeweiligen Ordnungs- und Polizeigesetzen der Länder verpflichtet, dem Räumungspflichtigen in eine Notunterkunft einzuweisen oder die bisherige Wohnung zu beschlagnahmen."

[2] http://www.piratenpartei.de/2013/07/11/proteste-gegen-fluchtlingsheim-in-berlin-rassismus-stoppen/