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Richtig versichert im Urlaub

Die Deutschen verreisen viel, im weltweiten Vergleich der reiselustigsten Nationen stehen sie derzeit auf Platz zwei hinter den USA. In den heutigen, unruhigen Zeiten, ist das Verreisen nicht mehr so sicher, wie noch vor einigen Jahren der Fall war. Statt sich jedoch mehr um die eigene Gesundheit zu kümmern, wird mehr Aufmerksamkeit dem Gepäckgut gewidmet als der eigenen Sicherheit und Wohlergehen. Die Konsequenzen können in manchen Fällen einen finanziellen Ruin bedeuten, wenn es zu einem Zwischenfall kommen sollte.

Darauf darf man im Urlaub nicht verzichten

Um sich im Urlaub keine Gedanken über den Versicherungsschutz machen müssen, sollte man sich im Vorfeld ausführlich mit der Thematik befassen. Ein richtiger Versicherungsmix würde dann wie folgt aussehen:

  1. Auslandsreisekrankenversicherung. Viele Deutsche glauben noch tatsächlich, dass sie auch im Ausland über ihre Krankenkasse versichert sind. Das ist ein fataler Denkfehler, der schlimme Folgen haben kann. Wenn man im Ausland krank oder bei einem Unfall verletzt ist, wird man meistens, vor allem in touristischen Hochburgen, gleich zu Kasse gebeten, die Behandlung erfolgt gegen Vorkasse. In der Heimat erstattet die gesetzliche Krankenkasse nur einen Bruchteil der tatsächlich bezahlten Arztkosten – das kann ein finanzielles Desaster bedeuten. Der Krankentransport nach Deutschland wird von der Krankenkasse überhaupt nicht bezuschusst – hier werden die Kosten zu 100 Prozent von den Kranken betragen. Ist man in der Karibik erkrankt und wird mit einem Ambulanzflug nach Deutschland geflogen, wird es ein teurer Spaß – rund 60.000 Euro muss man dafür hinblättern. Die Auslandsreisekrankenversicherung kostet eine ganze Familie zwischen 15 und 24 Euro im Jahr. In dem Vertrag sollte jedoch unbedingt der Krankentransport aus dem Urlaubsort mit versichert sein. Im Internet kann man die Anbieter für Reiseversicherungen Vergleichen und die passende Police finden.
  2. Reiserücktrittsversicherung. Diese Versicherungsart ist vor allem für Familien mit Kindern sinnvoll. Treten unvorhergesehene Fälle auf, ein Familienmitglied bricht sich beispielsweise zwei Tage vor dem Reisebeginn den Arm, zahlt der Versicherer die Stornogebühren zu 100 Prozent zurück. Ist man gegen solche Ereignisse nicht abgesichert, darf der Reiseveranstalter sogar 80 Prozent der bezahlten Reisegebühren behalten. Viele Versicherungsanbieter sind sogar bereit, die Reisegebühren zu finanzieren beziehungsweise zu erstatten in Fällen wie Arbeitslosigkeit, oder wenn man plötzlich in dieser Zeit einen neuen Job bekommen sollte.

Sein Reisegepäck zu versichern halten die Reiseexperten für völlig überflüssig. Sollte man tatsächlich bestohlen werden, hat die Ersatzforderung keinen Sinn, das klappt so gut wie nie. Die Versicherer hängen den Bestohlenen meistens die grobe Fahrlässigkeit zum Zeitpunkt des Geschehens auf. Das Gegenteil zu beweisen ist nahezu unmöglich.