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Schulverband Sylt zur Aussetzung der Eigenbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten

Seit dem 1. August 2011 müssen aufgrund der Änderung des Schulgesetzes und durch die daraus resultierende Änderung der Schülerbeförderungssatzung des Kreises Nordfriesland die Eltern oder volljährigen Schülerinnen und Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt werden. Durch die neue Landesregierung wurde im Koalitionsvertrag festgehalten, dass das Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes dahingehend geändert wird, dass es den Kreisen künftig freigestellt wird, ob diese eine Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten erheben oder nicht.

Gemeinde SyltVor diesem Hintergrund hat der Kreistag des Kreises Nordfriesland in seiner Sitzung am 15. Juni 2012 die Verwaltung beauftragt, den Ämtern und Kommunen zu empfehlen, die Erhebung des Elternanteils an den Schülerbeförderungskosten bis zur endgültigen Klärung der neuen Rechtslage auszusetzen.
Die Schülerjahresfahrkarte wird zu Beginn des neuen Schuljahres in der zuständigen Schule an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben, deren Eltern bereits im vergangenen Jahr eine Antrag auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten gestellt haben. Die Fahrkarten für die Fahrschüler/innen werden unter Vorbehalt der gesetzlichen Änderungen zunächst kostenfrei ausgegeben. Sollte die Landesregierung das Gesetz nicht wie im Koalitionsvertrag vereinbart ändern, wird die Eigenbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten nachträglich erhoben.
Fahrschüler sind die Schülerinnen und Schüler deren Schulweg in der einfachen Entfernung mehr als 2 Kilometer (bis Klassenstufe 4) und in der Klassenstufe 5 – 10 von mehr als vier Kilometern Schulweg beträgt.
Eltern, deren Kinder im kommenden Jahr eingeschult werden bzw. eine 5. Klasse der weiterführenden Schule besuchen oder die bislang noch keinen Antrag auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten gestellt haben, sind seitens des Schulträgers angeschrieben worden, um mit diesem Antrag eine Fahrkarte für ihr Kind zu beantragen.

Die Eltern von Fahrschülern/-innen, die bislang noch kein Anschreiben von dem zuständigen Schulträger erhalten haben, werden gebeten, sich über die Gemeinde Sylt mit Herrn Nils Johannsen, Tel. 04651 / 851212, in Verbindung zu setzen.

Sylt, 10. Juli 2012