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Nielsens Kaffeegarten Keitum

3 jährige Projektphase am Flughafen Sylt gestartet!

Liebe Hundefreunde!

Diese Freiflächen auf dem Flugplatz sind Lebensraum für viele typische Sylter Pflanzen- und Tierarten. Sie sind Teil eines europäischen Naturschutzgebietes(sogenanntes FFH-Gebiet). Grundsätzlich sollten Hunde in solchen Schutzgebieten nur angeleint mitgeführt werden. Hier jedoch wird der Versuch unternommen für ein friedliches Miteinander von Mensch, Hund und intakter Natur. Dieser zunächst auf 3 Jahre befristete Versuch kann nur Erfolg haben, wenn Sie ihren Teil dazu beitragen.

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Hunde auf Sylt

Daher halten Sie sich bitte an die folgende Hinweise:

- Leinen Sie Ihren Hund während der Brut- und Setzzeit zwischen dem 15. März und dem 15. Juli zum Schutz freilebender Tiere an

- Parken Sie bitte nur auf den markierten Parkstreifen

- ganzjährig steht Ihrem Hund die Hundefreilauf- und Abkotfläche zur Verfügung

- Entfernen Sie bitte die Hinterlassenschaft Ihres Hundes und entsorgen Sie sie in den bereitgestellten Müllbehältern

- Bleiben Sie bitte auf den markierten Wegen

Für die Einhaltung der vorgenannten Punkte soll im Auftrage des Landschaftszweckverbands Frau Corina Orth dafür sorgen, dass ein "friedliches Miteinander von Mensch, Hund und Natur" erreicht wird.

Für die tatkräftige Unterstützung und konstruktive Begleitung bedankt sich der Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt besonders bei:

1. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Herrn Wolfgang Dethlefsen

2. Kreis Nordfriesland, -untere Naturschutzbehörde-Herrn Brambrink

3. Landschaftszweckverband Sylt, Herrn Uekermann

4. Naturschutzgemeinschaft Sylt e.V., Herrn Dr. Roland Klockenhoff

5  Gemeinde Sylt, Frau Bürgermeisterin Petra Reiber

6. UAG Umweltplanung und -audit GmbH, Herrn Siegfried Matusek

7. Verbandsgeschäftsführer Bernd Neumann, Zweckverband Inselgemeinschaft Flughafen Sylt

Bei Fragen hilft Ihnen gerne der Zweckverband Inselgemeinschaft Flughafen Sylt, Tel. 04651-851 301.

Für ein großes Bild des Areals bitte hier klicken.

Informationsgrundlage / Eckpunkte:

Für das gesamte Gelände mit ca. 23 ha besteht ein europäischer Naturschutzstatus (FFH) und der Biotopschutz als Heide / Trockenrasen nach dem Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein(§25); das Gebiet erfüllt die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes (NSG).

Das Gelände ist auch für viele Tierarten wie z.B. die Lerche und Schmetterlinge wie z.B. das Sechsfleck-Widderchen als Lebensraum von großer Bedeutung.

Die Gemeinde Sylt hat mit dem Flughafenzweckverband die Verantwortung für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung der Fläche im Sinne des Naturschutzes frühzeitig übernommen ohne ein NSG ausweisen zu müssen. Um Nutzungseinschränkungen und Verbote für die Flächen zu vermeiden wurde in einem breit besetzten Arbeitskreis speziell für die Nutzung als Hundeausführfläche ein Kompromiss für das Miteinander von Nutzern und Naturschutz erarbeitet.

Woraus besteht Hundeauslaufflächen am Flughafen Sylt"?

+ Parkplatz

Im nördlichen Einfahrtsbereich zum ehemaligen Kasernengelände ist ein Parkplatz mit 25 Stellplätzen für max. 4 Stunden eingerichtet.

+ Tobefläche für Hunde, 2,9ha groß

Direkt angrenzend an die Parkplatzfläche ist eine Hundetobe- und spielfläche von für das Freilaufen der Hunde vorgesehen. Die Fläche ist ein eingezäunter Bereich.

+ Bänke und Tische

Randlich sind einige Sitzgelegenheiten die Chance zum "Klönschnack" und Erholen vom Toben mit den Hunden bieten.

+ Heiderundweg, ca. 20,3 ha groß

Nach dem Freilaufen der Hunde - oder stattdessen - ergibt sich die Möglichkeit das nördlich angrenzende Heidegelände (ca. 29ha) auf einem Rundweg mit dem angeleinten Hund zu durchwandern, die Natur zu genießen und sozusagen im Vorbeigehen Informationen zu den Heidegebieten aufzunehmen.

+ Infrastruktur

3 Informationstafeln zu den beiden Hundeflächen und den Naturraum sowie sog. Schietbütel-Automaten wurden installiert.

Aussicht:

Das Gelände ist mit Beginn der Sommersaison 2010 eingerichtet und nutzbar. Da das komplette Gelände dem FFH- und Biotopschutz unterliegt wird ca. ein Jahr nach Beginn der Nutzung der Erfolg der Maßnahme bewertet und gegebenenfalls Änderungs-/Einschränkungsmöglichkeiten geprüft.