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4.5 Jahre Haft und Uuterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus.

Feuer Sylt Das Urteil gegen den Brandstifter vom August 2010 auf Sylt ist soeben gesprochen worden. Das Landgericht Flensburg verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von 4.5 Jahren und die Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus. Die psychatrische Unterbringung, hatte sogar die Verteidigung des Mannes gefordert. Sie wollte allerdings nur 4 Jahre Haft. Das Gericht blieb mit seinem Urteil genau in der Mitte der Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Der ehemalige Taxifahrer aus Westerland hatte um die 17 Brände auf der Nordseeinsel gelegt und die Taten gegenüber der Sylter Polizei auch gestanden. Die Brandstiftungen hatten die Polizei, Feuerwehr und Bevölkerung, sowie die Feriengäste  auf Sylt wochenlang beschäftigt.


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