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Sylter Musiker können jetzt Zuschüsse beantragen



Zuschüsse aus der Henner-Krogh-Stiftung jetzt beantragen - Frist endet am 28. März 2013

Zuschussanträge an die Henner-Krogh-Stiftung zur Förderung Sylter Musiker für das Jahr 2013 nimmt die Gemeinde Sylt bis zum 28. März entgegen. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Musikgruppen, gemeinnützige Vereine, Schulen und Chöre, die ihren Hauptwohnsitz oder Sitz auf der Insel Sylt haben. Bei Musikgruppen muss die Mehrzahl der Mitglieder diese Voraussetzung erfüllen. Für die Förderung jeder Anschaffung, jeder Veranstaltung oder sonstiger Aktivität aus Stiftungsmitteln ist ein Einzelantrag erforderlich, der grundsätzlich mindestens fünf Wochen vor der Durchführung schriftlich an das Hauptamt der Gemeinde Sylt zu richten ist. Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizufügen. Werden für mehrere Maßnahmen Zuschüsse beantragt, sind zudem die Prioritäten deutlich zu machen. Gefördert werden z. B. Projekte, Veranstaltungen und Initiativen, die nach Art und Qualität geeignet erscheinen, das musikalische Angebot auf der Insel Sylt nachhaltig zu verbessern. Auch die musikalische Aus- und Fortbildung jüngerer Menschen kann aus Stiftungsmitteln gefördert werden, wobei Musiker aus sozial schwachen Familien bevorzugt werden. Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung des geförderten Projektes vorzulegen. Die ausführlichen Vergaberichtlinien sind erhältlich beim Hauptamt der Gemeinde Sylt, Frau Monika Kuhn, Andreas-Nielsen-Straße 1, 25980 Sylt / OT Westerland, oder im Internet unter  HYPERLINK "http://www.gemeinde-sylt.de" www.gemeinde-sylt.de. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Sylt, 07.02.2013 Presseinfo-014-02-2013 der Gemeinde Sylt

Sylter Musiker