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Videoüberwachung gegen Feuerwerk auf Sylt?

Gemeinsame Presseerklärung der Gemeinden Hörnum, Sylt und Wenningstedt-Braderup mit den jeweiligen Tourismusbetrieben, des Polizeireviers Sylt und des Ordnungsamtes Sylt Resümee zum Jahreswechsel.

Im Nachgang zu der Freigabe von Bereichen für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Silvesternacht trafen sich am vergangenen Mittwoch die Beteiligten, um ein Resümee zu ziehen. Aufgrund der zunehmenden Gefährdung durch unerlaubtes Abbrennen von Pyrotechnik auf Sylt sahen seinerzeit insbesondere die Ordnungsbehörden und Polizei Handlungsbedarf.
Abgestimmt mit den Bürgermeistern, Tourismusdirektoren und Wehrführungen war man im Dezember 2012 in drei Gemeinden zu dem Ergebnis gekommen, die Situation mit der Ausweisung von Bereichen, die von dem auf Sylt seit vielen Jahren geltenden Abbrennverbot ausgenommen sind, zu entschärfen.

Feuerwerk auf SyltZiel der Maßnahme war es, das Knallen und Abbrennen in der Silvesternacht auf diese Weise so zu kanalisieren, dass sich das Gefahrenpotential reduziert, eine Auffassung, die auch die Husumer Kommunalaufsicht teilt. „In Hörnum hat sich das neue Konzept bewährt,“ so Bürgermeister und Amtsvorsteher Rolf Speth, „der Wind hat uns am Oststrand keine Probleme bereitet.“ Anders stellte sich die Situation in Wenningstedt-Braderup und Westerland dar. „Aufgrund angekündigter Windstärken bis zu 9 Beaufort aus südwestlicher Richtung mussten hier die Ausnahmen kurzfristig wieder zurückgenommen werden, um mögliche Gefährdungslagen zu reduzieren,“ führte Carsten Kerkamm, stellvertretender Bürgermeister der Gemeinde Sylt aus.

Erstaunt zeigte sich Wenningstedts Tourismusdirektor Henning Sieverts über die überwiegend negativen Reaktionen auf den Versuch: „Der Hintergrund der Entscheidung wurde vielfach erst gar nicht hinterfragt, sondern als Aufruf und pauschale Freigabe zum Böllern fehlinterpretiert." „Es wurde scheinbar gar nicht wahrgenommen, dass unser Ziel eine Verbesserung der Sicherheit war,“ führt Ordnungsamtsleiterin Gabriele Gotthardt aus. Jörg Elias, Westerlands Ortswehrführer und Veranstaltungsleiter des ISTS ergänzt: „Die Situation auf der Promenade mit den zahlreichen Feiernden über mehrere Ebenen birgt eindeutig kritisches Potential, das es zu kontrollieren gilt.“

Allgemein wurde die Auffassung vertreten, dass der Regen viele Feierwillige bewogen hat, nicht den Strand aufzusuchen, sodass ein verwertbares Ergebnis für einen Vorjahresvergleich daher nicht vorliegt. Als sehr kritisch bewerteten die Gesprächsteilnehmer die Reaktion einiger Sylter Einzelhändler, die auf die Ausweisung legaler Abbrennbereiche umgehend mit dem Verkauf pyrotechnischer Gegenständen reagierten. „Wir gehen davon aus, dass dies zu einem stärkeren Abbrennen innerhalb der Ortslagen geführt hat,“ erläutert Dieter Johannsen,
stellvertretender Leiter des Polizeireviers Sylt.

Da es für ein grundsätzliches Verkaufsverbot im Einzelhandel keine Rechtsgrundlage gibt, ist es erklärtes Ziel der Beteiligten, wieder auf einen freiwilligen Verkaufsverzicht aller Betriebe hin zu arbeiten. Dass eine Ahndung derartiger Verstöße sich als äußerst schwierig darstellt, war in der Runde unbestritten, dennoch soll auch dieser Punkt künftig stärkere Beachtung finden. In der Runde bestand Einvernehmen, dass das angestrebte Ergebnis der Ausweisung von Abbrennbereichen – Kanalisierung der Besucherströme in legalisierte Zonen und dadurch Reduzierung des Gefahrenpotentials– nicht erreicht wurde.
Es bestand jedoch kein Zweifel, dass das unkontrollierte Abbrennen von Pyrotechnik eine wachsende Gefährdung darstellt. Von daher wird es als unverzichtbar angesehen, das Thema einer ausführlichen Betrachtung zu unterziehen unter Einbeziehung aller Inselgemeinden und ggf. weiterer Beteiligter.

Die Runde sprach sich vom Grundsatz her dafür aus, zum allgemeinen Abbrennverbot zurück zu kehren. Dieser Auffassung schloss sich, trotz positiver Erfahrungen, auch Hörnums Bürgermeister Rolf Speth an, denn Einvernehmen bestand darin, dass eine solche Maßnahme nur Sinn machen würde über eine gemeinschaftlich abgestimmte und von allen Beteiligten getragene Vorgehensweise.

Als flankierende Maßnahmen wurden z.B. genannt: umfassende Kommunikation des Abbrennverbotes über unterschiedliche Medien (z.B. Presse, Internet, Plakate, GGV’s, Autozug-Taschen)
Ermittlung geeigneter Überwachungsmaßnahmen (z.B. Personenkontrollen oder Videoüberwachung)
Rückkehr des (gesamten) Einzelhandels zur Selbstbindung für den Nicht-Verkauf.
Erarbeitung von attraktiven Alternativen zum „privaten“ Abbrennen