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Autozug Sylt Shuttle
Autozug Sylt Shuttle

Ab sofort gilt während der Überfaht mit dem Autozug Sylt-Shuttle eine Anschnallpflicht, die teilten heute in einer gemeinsamen Pressemitteilung Die Bundespolizei und die Deutsch Bahn AG mit. Ausschlag für diese neue Verordnung hat ein schwerer Unfall mit einem Kleinkind im vergangenen Jahr gegeben.

Hier die original Pressemiteilung:

Nach Sturz vom Autozug - Bundespolizei erwirkt Anschnallpflicht in allen transportierten Fahrzeugen

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Flensburg/Westerland (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung von Deutscher Bahn und Bundespolizei

Im Juli letzten Jahres kam es auf der Bahnstrecke Westerland - Hamburg zwischen Klanxbüll und Niebüll zu einem tragischen Unfall. Ein Kleinkind betätigte auf dem fahrenden Autozug offensichtlich den Türgriff der Wohnmobiltür und stürzte aus dem Zug. Dabei wurde der Junge zwar schwer aber glücklicherweise nicht lebensgefährlich verletzt.

Verladestation des Autozug Sylt Shuttle aus der LuftDie Bundespolizei und die Staatsanwaltschaft sahen keine strafbare Handlung und bewerteten dieses Ereignis als eine Verkettung unglücklicher Umstände. Seitens des Verkehrsunternehmens waren die Transportvorschriften eingehalten worden, die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Zuges wurde sogar unterschritten.

Damit sich möglichst solch ein Unfall nicht wiederholt, wurden in der Aufarbeitung präventive Maßnahmen durch die Bundespolizei erwogen und dem Verkehrsunternehmen vorgeschlagen. "Wir haben dem DB Sylt-Shuttle im Rahmen der Gefahrenvorsorge eine generelle Anschnallpflicht in allen Fahrzeugen während der Zugüberfahrt empfohlen", sagte Hanspeter Schwartz, Pressesprecher der Bundespolizei.

Diese Empfehlung wurde nun in die seit 01.Januar 2013 geltenden Beförderungsbedingungen des DBSylt-Shuttles aufgenommen. "Seit Jahresbeginn verteilen unsere Mitarbeiter Flyer bei der Autoverladung in Niebüll und Westerland. Im PKW- Bereich haben wir noch eine Hinweistafel aufgestellt", sagte Egbert Meyer-Lovis, Pressesprecher der Deutschen Bahn.