Sylt TV

Anzeigen

Nielsens Kaffeegarten Keitum__Hotel Seilerhof Keitum

Camper

  • Die Fähre darf auch Zweitwohnungsbesitzer von/nach Sylt bringen

    Die Fähre darf auch Zweitwohnungsbesitzer von/nach Sylt bringen

    Das gilt ab dem 4. Mai 2020, wobei nur der Transit durch Dänemark erlaubt ist

    Ab kommenden Montag dürfen Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper wieder nach Sylt kommen. Auch die Syltfähre hat die Erlaubnis erhalten diese wieder auf und von der Insel zu bringen. 

    Dabei ist zu beachten, dass ein Aufenthalt in Dänemark nicht erlaubt ist. Man darf unser Nachbarland nur für den Transit durchqueren. Um über die Grenze zu kommen, benötigt man einen Nachweis, dass man einen Zweitwohnsitz auf Sylt hat und eine Buchungsbestätigung der Syltfähre.

    Aus gegebenen Anlass erweitert die Syltfähre auch noch mal den Fahrplan um die Abfahrten 12:30 Uhr ab Havneby auf Römö und 13:30 Uhr ab List auf Sylt.

    Ihr könnt ab sofort buchen unter: https://www.syltfaehre.de/buchung

    Weitere Informationen zum Fahrplan findet ihr auf www.syltfaehre.de

    In kleinen Schritten geht es für die Syltfähre zurück in den normalen Fährbetrieb
    In kleinen Schritten geht es für die Syltfähre zurück in den normalen Fährbetrieb
  • Sylt ab dem 4. Mai 2020, mehr Freiheiten und mehr Anreisen

    Sylt ab dem 4. Mai 2020, mehr Freiheiten und mehr Anreisen

    Mit einer entsprechenden Bescheinigung dürfen Angehörige, Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper wieder auf die Insel

    Morgen Montag, den 4. Mai 2020 wird das Besuchsverbot für alle Inseln und Halligen zumindest teilweise fallen, somit auch für Sylt.

    Die Hygienevorschriften, Abstandsregeln, Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen. Das gilt auch für die Räume von Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben, sowie die Kontaktbeschränkungen bleiben unverändert bestehen.

    - Ehegatten, Geschiedene, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Geschwister oder in gerader Linie Verwandte von Personen mit Erstwohnsitz auf Sylt sollen wieder anreisen dürfen. Als Beleg soll nach unseren Informationen ein Auszug aus dem Familienstammbuch dienen, oder eine Abstammungsurkunde beziehungsweise Heiratsurkunde. Wie es bei Lebensgefährten/Lebensgefährtinnen funktionieren soll, ist uns leider nicht bekannt.

    - Zweitwohnungsbesitzer dürfen gemeinsam mit Personen aus ihrem Hausstand ihre Zweitwohnung wieder beziehen. Sie haben sicherzustellen, dass sie sich im Falle einer bestätigten SARS-Cov2-Infektion innerhalb von 24 Stunden zur Quarantäne an ihren Hauptwohnsitz begeben können. Eine Einreise zu Tourismuszwecken bleibt auch weiterhin verboten. Hier erfolgt der Nachweis über einen Grundsteuerbescheid, ein Grundbuchauszug oder den Grundsteuermessbescheid jeweils in Kombination mit dem Personalausweis.

    - Dauercamping ist – unabhängig vom Erstwohnsitz - für die Personen wieder zulässig, die sich autark versorgen sowie über langfristige Mietverträge (mindestens fünf Monate) verfügen. Sie sind verpflichtet, eine eventuelle Quarantänemaßnahme innerhalb von 24 Stunden an ihrem Erstwohnsitz anzutreten. Die Sanitäranlagen auf den Plätzen bleiben geschlossen.

     

    Folgende Einrichtungen und Dienstleistungen werden wieder geöffnet

    - Die Spielplätze der Gemeinde Sylt werden ab Montag, 4. Mai, wieder geöffnet. Die Gemeinde erstellt gerade Hygienekonzept. Die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen müssen leider je Spielplatz begrenzt werden - die entsprechende Ausschilderung folgt in Kürze.

    - Kontaktarme Sportarten, wie Surfen, Kite- und Windsurfen, Reiten, Fahrradfahren, usw. sind erlaubt. Auch das gewerbliche Vermieten der Sportausrüstung für die Sportarten ist erlaubt.

    - Gottesdienste mit begrenzter Teilnehmerzahl sind wieder möglich. Museen, Galerien, Gedenkstätten und Ausstellungen dürfen wieder öffnen. Die Besucherzahl ist auf eine Person pro 15 Quadratmeter begehbarer Ausstellungsfläche begrenzt.

    - Das Erlebniszentrum Naturgewalten öffnet am Dienstag den 5. Mai ab 11 Uhr wieder seine Ausstellung, sowie den Außenbereich mit dem Spielplatz. Der Shop ist ebenfalls geöffnet, der Gastronomiebetrieb muss aber geschlossen bleiben.

    - Der Sylter Tierpark in Tinnum ist auch wieder täglich von 10 bis 19 Uhr geöffnet.

    Das Erlebniszentrum Naturgewalten öffnet ab dem 5. Mai wieder
    Das Erlebniszentrum Naturgewalten öffnet ab dem 5. Mai wieder

     

    Öffnungszeiten für den Einzelhandel und Dienstleistungsbetriebe

    Neben Friseurbetrieben dürfen ab dem 4. Mai auch medizinische und kosmetische Fußpflege sowie Nagelstudios wieder öffnen; ein entsprechendes Hygienekonzept wird auch hier vorausgesetzt.

    - Einzelhändler und Geschäfte dürfen schon länger auf einer Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern öffnen. Diese Regel endet aber am 8. Mai, ab dem 9. Mai dürfen wieder alle Einzelhandelsgeschäfte unabhängig ihrer Verkaufsfläche öffnen. Natürlich unter Beachtung der Maskenpflicht und der Personenbegrenzung, sowie der Hygieneregeln.

     

    Ab 9. Mai darf das Modehaus Jensen wieder die komplette Verkaufsfläche nutzen. Alle anderen Läden natürlich auch.
    Ab 9. Mai darf das Modehaus H.B. Jensen wieder die komplette Verkaufsfläche nutzen. Alle anderen Läden natürlich auch.

    Pensionen, Hotels und Restaurants

    Diese dürfen aktuell noch keine Gäste in ihren Räumlichkeiten bewirten oder beherbergen. Hier wird ein erstes Lockerungskonzept nach dem 6. Mai 2020 erwartet wenn sich die zuständigen Ministerpräsidenten wieder mit der Bundesregierung beraten.

    Außer-Haus und Speisen to go Angebote gibt es aber zurzeit schon bei sehr vielen Sylter Gastrobetrieben.

     

Wir benutzen Cookies, um Inhalte und Marketing-Anzeigen zu personalisieren, Social Media Funktionen zu bieten und Websitenaufrufe zu analysieren. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit zusätzlichen Daten zusammen und verarbeiten sie weiter. Sie können nur die notwendigsten Cookies zu akzeptieren, dann sind Dienste Dritter wie Youtube, Vimeo + Live-Webcams nicht nutzbar.