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CDU

  • CDU Sylt legt Konzept fĂĽr Sanierung der Halle 28 vor

    Findet sich bei der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung Sylt am 15. November eine tragfähige, dauerhafte Lösung für den Erhalt und die Sanierung der Halle 28 auf dem ehemaligen Fliegerhorst?


    Nach einem einvernehmlichen Gespräch mit wichtigen Beteiligten hat die CDU Fraktion einen Antrag eingereicht, der dem Bürgerentscheid für den Erhalt der Halle 28 gerecht wird und die Logistik des für Sylt so wichtigen Katastrophenschutz absichert.

    "Mit einer Mehrheit von 77 Prozent haben die Einwohner der Gemeinde Sylt beim Bürgerentscheid im Juni 2016 ein deutliches Votum getroffen. Zwar einigte sich die Gemeindevertretung seinerzeit, 500.000 Euro bereitzustellen. Diese Summe wurde durch die Installation eines Zauns, die Erstellung eines Gutachtens und andere Aufwendungen jedoch rasch aufgebraucht.

     

    Für die dringliche Instandsetzung der Halle 28 selbst fehlen jedoch 200.000 Euro – so die übereinstimmende Einschätzung der Flughafen-Gesellschaft und des DRK Sylt-Westerland", berichtet der CDU-Fraktionsvorsitzende Oliver Ewald.

    Um eine fundierte Basis für die Zukunft zu schaffen, trafen sich auf Einladung der CDU vor kurzem Flughafen-Geschäftsführer Peter Douven, Bürgermeister Nikolas Häckel, Amtsvorsteherin Katrin Fifeik und Vorstandsmitglieder des DRK gemeinsam mit den CDU-Repräsentanten Wolfgang Jensen und Oliver Ewald zu einem Sondierungsgespräch.

    Die erfreuliche Bilanz: Alle Beteiligten stimmten einem Finanzierungsplan zu, der dem Antrag der CDU-Fraktion an die Gemeindevertretung zugrunde liegt. Dieser umfasst im Einzelnen die folgenden Punkte:

    - Für Investitionen in die Halle 28 wird das Budget seitens der Gemeinde um 200.000 Euroergänzt. Die Finanzierung erfolgt aus den Gewerbesteuer-Mehreinnahmen in 2018.

    - Die Gemeinde Sylt trägt die notwendigen Betriebskosten für die Halle 28 jährlich anteilig bis zu27.000 Euro.

    - Bei den Amtsgemeinden Hörnum, List, Kampen und Wenningstedt wird beantragt, sich an dennotwendigen Betriebskosten für die Halle 28 jährlich anteilig mit bis zu 9000 Euro insgesamt zu beteiligen.

    - Die Gemeinde Sylt hält die Flughafen Sylt GmbH sowie die Nutzer der Halle 28 vonunvorhersehbaren notwendigen Investitionen zum Substanzerhalt frei.

    - Voraussetzung der ersten vier Beschlussziffern ist, dass das DRK Sylt-Westerland als Nutzerseine Mietzahlung – ein Investitionsbudget in Höhe von 350.000 Euro abgeltend – mit der Flughafen Sylt GmbH durch Vertragsunterzeichnung bestätigt.

    "Mit dieser Beschlussfassung würde man allen Interessen gerecht werden", unterstreicht Oliver Ewald. In diesem Falle sei das DRK Sylt-Westerland bereit, sich mit einer stattlichen Investition in Höhe von 350.000 Euro an den Kosten zu beteiligen. Im Gegenzug würde das DRK Nachweise für die konkrete Verwendung des Investitionsbudgets vorlegen.

    "Der Bürgerentscheid ist bindend. Und auch, wenn nicht alle Parteien in der Gemeindevertretung mit dessen Ergebnis zufrieden waren, so muss man eine demokratisch getroffene Entscheidung fraglos akzeptieren. Für die CDU als Volkspartei ist es der unmissverständliche Anspruch, dem gerecht zu werden. Es bleibt nun zu hoffen, dass auch die übrigen Parteien den Willen und die Weisung der Bevölkerung akzeptieren. Das Abstimmungsergebnis über diesen Antrag am 15.
    November wird es deutlich zeigen.“

    Pressemitteilung der CDU Gemeinde Sylt bzgl. der Halle 28.

  • Herbst-Klausurtagung der CDU Sylt

    Herbst-Klausurtagung der CDU Sylt 

    Es wurden wichtige bauliche Fragen behandelt

    CDU SyltDie Entwicklung des kommunalen Wohnungsbaus, die räumliche Unterbringung von Flüchtlingen, die neue 40/60-Regelung für künftige Bebauungspläne – bei der Herbst-Klausurtagung des Ortsverbandes und der Fraktion der CDU der Gemeinde Sylt standen dringliche Fragen im Fokus. Am Ende der Tagung in der Rantumer Feuerwache, der unter anderem auch die Landtagsabgeordnete Astrid Damerow und Kreispräsident Heinz Maurus beiwohnten, standen deutliche Statements zu den verschiedenen Thematiken.

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    Ein ausführlicher, informativer Vortrag von Marcus Kopplin, Leiter des Kommunalen Liegenschafts-Managements (KLM) der Gemeinde Sylt, legte das Fundament für die anschließende Diskussion und Meinungsbildung. „Erfreulich war unter anderem die Aussage des Referenten, dass sich das von der Politik initiierte Projekt „Wohnungsbau 500+“ zur Schaffung von Dauerwohnraum erfolgreich entwickelt. Bis 2019 werden im Gemeindegebiet deutlich mehr als 500 neue Wohnungen entstehen“, bilanziert der CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Jensen und fügt hinzu: „Lobenswert ist zudem, dass das KLM trotz dieser außergewöhnlichen Herausforderung kostendeckend arbeitet. Die CDU wird das KLM in seiner Ausrichtung daher gerne weiter nach Kräften unterstützen.“ Noch deutlicher wird in diesem Zusammenhang der CDU-Ortsvereinsvorsitzende Oliver Ewald: „Herr Kopplin beweist eine sehr gute und engagierte Arbeit. Wir hoffen daher, dass er diesen Posten auf längere Sicht bekleiden wird.“

    Unter anderem befürwortet die CDU die Anpassung der Vergabekriterien für KLM-Mietwohnungen zugunsten der Antragsteller und regt KLM-Bauprojekte an, die den sozialen Wohnungsbau sinnvoll ergänzen. So solle etwa mit Blick auf Familien die Vergabe von Grundstücken auf Erbpachtbasis fortgeführt werden. „Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gibt der Gemeinde dabei die nötige Rechtssicherheit“, erläutert Wolfgang Jensen.

    In Hinblick auf die Unterbringung der wachsenden Zahl von Flüchtlingen stellte die CDU fest, dass die dezentrale Unterbringung mittlerweile an die Grenzen der baulichen Infrastruktur stoße. Als Optionen für eine zentrale Unterbringung betrachtet die CDU gegenwärtig das Haus „Quickborn“ in Westerland sowie das ehemalige Jugendaufbauwerk in Hörnum. Sollte der Käufer des Hauses „Quickborn“ von dem Vertrag zurücktreten, sei ein Kauf seitens der Gemeinde Sylt denkbar – wenn denn eine langfristige Perspektive für eine sinnvolle, finanzierbare Nachfolgenutzung gegeben sei. Der Erwerb des Jugendaufbauwerks hingegen stellt sich für die CDU als eine insulare Option dar, an der sich alle Sylter Kommunen beteiligen müssten. Auch hier müsse man eine mögliche Nachfolgenutzung betrachten – etwa in Form von Personalunterkünften für Saisonkräfte.

    Last but not least erbrachte die Klausurtagung einen kritischen Tenor zu der künftigen 40/60-Regelung, nach der beim Neu-oder Umbau eines Hauses 40 Prozent der Fläche für Wohnungen für Dauermieter vorgesehen sein muss. Die Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Tourismus seien noch nicht absehbar, waren sich die Anwesenden einig. „Gerade für die Kleinvermieter, die etwa 70 Prozent des Vermietbereichs bilden, hat eine solche Quote massive Folgen. Denn viele von ihnen haben die Finanzierung ihres Hauses auf die Teilvermietung an Gäste aufgebaut“, sagt Wolfgang Jensen.

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