Mittlerweile nutzen inselweit mehr als 60 Vermietpartner wie Tourismusservice, Appartmentagenturen, Hotels und Pensionen mit insgesamt über 10.000 Betten das Angebot der Sylter Verkehrsgesellschaft .
Unter Vorlage derer Gästekarte können die Touristen inselweit ohne zusätzliche Zahlung alle Linienbusse auf Sylt nutzen .
Dies machen Kooperationsverträge zwischen Vermieter und der SVG möglich .
Als Fahrausweise gilt ein digitales Ticket , das bei Anreise vom Vermieter auf das Smartphone des Gastes überspielt wird ,
ein extra ausgestellter Fahrausweis oder die jeweilige Gästekarte.
Bei den vielen in Umlauf befindlichen Gästekarten kommt es jedoch immer wieder zu Missverständnissen.
Nur die mit dem SyltGo! Mobility Partner Logo beschrifteten Gästekarten gelten als Fahrausweise !
Alle anderen Aussteller haben keine Kooperation mit der SVG , so das das Busfahren nicht eingeschlossen ist .
Deshalb ist die große Bitte der SVG , dass die nicht teilnehmenden Vermieter Ihre Gäste bitte daraufhinweisen , um Enttäuschungen und unliebsame Diskussionen im Bus zu vermeiden .