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Wer mit dem Fahrrad in List auf Sylt unterwegs ist, und die herrliche Landschaft des Ellenbogen genießen will, wird zur Kasse gebeten. 2,00 Euro Maut müssen bezahlt werden um das Areal, das sich in Privatbesitz befindet, mit dem Fahrrad befahren zu können. Das ist unzulässig entschied die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Schleswig auf Antrag der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Nordfriesland.

Die Maut Station am Lister Ellenbogen auf Sylt

Der § 39 des Landesnaturschutzgesetz regelt ausdrücklich, dass in der freien Landschaft jeder auf eigene Gefahr Privatwege zum Zwecke der Erholung unentgeltlich betreten und sich dort vorübergehend aufhalten darf, dies gilt auch für Fahrradfahrer. Das trifft auch auf den Lister Ellenbogen zu, trotz der Schafhaltung auf dem Gelände.

Gegen das Urteil kann binnen eines Monats Berufung eingelegt werden. Der Fall würde dann weiter zum Oberverwaltungsgericht gehen. Der Eigentümer des Lister Geländes hat dies schon angekündigt.
Er argumentiert, das die bis zu 800 Fahrradfahrer täglich, enorme Reinigungskosten verursachen und sieht die Maut als gerechtfertigt an.

Das Gericht hat die Maut für PKWs und LKWs gebilligt, weil diese bei befahren Straßenschäden verursachen.