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Gebäudeversicherung für Ferienwohnung auf Sylt

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Eine Ferienwohnung auf Sylt ist der perfekte Ort, um sich vom Alltagsstress zurückzuziehen. Damit das Ferienhaus allerdings bei Abwesenheit gegen alle möglichen Gefahren geschützt ist, empfiehlt sich der Abschluss einer Gebäudeversicherung. Vor dem Abschluss sollte man allerdings die zahlreichen Tarife auf gebaeudeversicherungen.net ausführlich vergleichen.

Egal ob Ferienhaus oder Neubau, jedes Eigenheim ist jeden Tag zahlreichen Gefahren ausgesetzt. Dazu gehören Feuer, Sturm, Blitzeinschläge, Hagelschlag oder Leitungswasser. All diese Ereignisse können erhebliche Schäden anrichten, die hohe Kosten verursachen können. Ohne eine entsprechend Absicherung können solche Schäden unter Umständen den finanziellen Ruin bedeuten. Als verantwortungsbewusster Eigentümer einer Ferienwohnung auf Sylt muss man aus diesem Grund über eine passende Gebäudeversicherung verfügen.

Ist die Gebäudeversicherung Pflicht?

Eine Gebäudeversicherung wird von jedem Hausbesitzer benötigt, auch wenn sie nicht zu den gesetzlichen Pflichtversicherungen gehört. Wer allerdings ein Darlehen bei einer Bank in Anspruch nehmen will, der könnte von der Bank zum Abschluss einer Gebäudeversicherung verpflichtet werden. In einigen Regionen Deutschlands ist die Gebäude-Feuerversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Berechnung der Versicherungssumme sollte beachten werden, nicht nur den eigentlichen Baukörper, sondern auch alle dazu gehörenden Einbauten zu versichern. Dazu gehören fest verlegte Fußbodenbeläge, sanitäre Installationen, elektrische Anlagen und Klima- und Zentralheizungsanlagen. Auch Nebengebäude wie Saunas, Carports, Garagen oder auch das Gartenhäuschen, werden bei der Versicherungssumme berücksichtigt, insofern sie sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.

Die Gebäudeversicherung im Einzelnen

Die Feuerversicherung gehört zum wichtigsten Teil der Gebäudeversicherung, da ein Feuer unter Umständen das Ferienhaus auf Sylt komplett zerstören kann. Häufige Ursachen für Feuerschäden sind Blitzschlag, Kurzschlüsse aber auch Brandstiftung und Fahrlässigkeit im Umgang mit Feuer. Ein Brand kann durchaus durch eine Zigarette oder vergessene Kerze ausgelöst werden.

Die Leitungswasserversicherung haftet für Schäden durch Leitungswasser, die in der Regel keinen Totalschaden am Gebäude verursachen. Dafür können sie den Gebrauch der Wohnung für längere Zeit unmöglich machen. In diesem Fall müssen die Eigentümer zusätzliche Unterbringungskosten zahlen.

Die Sturm- und Hagelversicherung haftet für Stürme ab Windstärke 8. In Regionen, wo Stürme sehr oft vorkommen, ist der Abschluss einer Sturm- und Hagelversicherung besonders sinnvoll.

Von der Gebäudeversicherung ausgenommen sind Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit, Kriegsereignisse, Schäden durch Kernenergie, innere Unruhen oder Erdbeben herbeigeführt wurden.