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Geschäfte auf Sylt dürfen am So. 23.02. + 02.03. 2014 öffnen

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An den beiden kommenden Sonntagen dem 23.02 und dem 02.03.2014 dürfen die Geschäfte auf Sylt von 12:00 bis 18:00 Uhr öffnen. 

Zwar ist es laut der neuen Bäderregelung des Landes Schleswig-Holstein zurzeit nicht erlaubt am Sonntag sein Geschäft zu öffnen, doch darf jede Gemeinde 2 Tage außerhalb der Bäderverordnung festlegen, um die Kunden auch sonntags begrüßen zu können. Das wurde auf Sylt zu den oben genannten Daten beschlossen.

Bitte beachten sie, dass die Geschäfte öffnen dürfen, nicht müssen. Es kann also durchaus sein, dass nur ein Teil der Ladenbesitzer sich zur Öffnung entschließen. 

Das macht auf der Insel natürlich auch Sinn, ist doch wegen des Biikebrennens und dem anschließenden Petritag mit vielen Gästen zu rechnen. Gerade 2014 ist es für Urlauber besonders attraktiv, zu den höchsten Feiertagen der Friesen nach Sylt zu kommen. Denn das Biikebrennen, das immer am 21. Februar stattfindet fällt auf einen Freitag und der Petritag ist ja einen Tag später. Das sind ideale Bedingungen um ein langes Wochenende oder mehr frei zu machen und die zahlreichen Veranstaltungen zu genießen. 

Die Veranstaltungen zur Biike: http://www.sylt-tv.com/biikebrennen-sylt-50919.html und zum Petritag: http://www.sylt-tv.com/petritag-veranstaltungen-fuer-kinder-jugendliche-erwachsene-601244.html

Die kompletten Regelungen der Bäderverordnung für Schleswig-Holstein finden sie hier: http://www.sylt-tv.com/oeffnungszeiten-sylt-an-sonn-feiertagen-161285.html

Friedrichstraße Westerland