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Egal, ob es sich um Ferienwohnung, Ferienhaus oder Hotelzimmer handelt, müssen Urlauber auf Sylt aufgrund der gestiegenen Energiekosten mit höheren Preisen rechnen. Wie der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag (SHZ) bereits im September 2022 mitteilte, ist bereits im Winter 2023 eine Kostensteigerung zu erwarten. Diejenigen, die bereits eine Ferienwohnung für die kommende Saison gebucht haben, müssen nicht unbedingt mehr bezahlen. Es lohnt sich jedoch, einen Blick auf den Vertrag zu werfen.

 

Ferienwohnungen auf Sylt
Ferienwohnungen auf Sylt werden teuer

 

Höhere Kosten für Ferienwohnungen auf Sylt für 2023

Ferienwohnungen und Hotelzimmer auf Sylt werden 2023 aufgrund der steigenden Energiepreise teurer. Der Geschäftsführer der IBF Appartementvermietung Sylt erklärte gegenüber dem SHZ, dass ab dem 1. Januar 2023 pro Tag ein Aufschlag von zehn bis 15 Euro erhoben werden kann. Auch der Dehoga-Vorsitzende auf Sylt, Dirk Erdmann, teilte im Dezember 2022 mit, dass einige Hoteliers auf Sylt die Preise für Übernachtungen aufgrund der gestiegenen Kosten für Energie und Gas deutlich anheben werden. Gründe für die Preiserhöhungen sind jedoch nicht nur die höheren Energiekosten. Als preistreibende Faktoren gelten auch

  • Inflation
  • allgemein gestiegene Preise für Einkäufe
  • höhere Mitarbeitergehälter

Sind Preiserhöhungen für bereits gebuchte Ferienwohnungen erlaubt?

Preise für Pauschalreisen und Flüge dürfen nur dann erhöht werden, wenn in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters eine Preisänderungsklausel enthalten ist. Der Anbieter ist dann verpflichtet, dem Kunden vor dem Abschluss eines Pauschalreisevertrages ein entsprechendes Formblatt auszuhändigen. Er muss den Kunden auf dessen Rechte hinweisen und die Bedingungen darlegen, unter denen der Reisepreis angehoben werden darf. Die Reise darf nur dann teurer werden, wenn zuvor klar ist, wie sich der neue Reisepreis berechnet.

Für eine Ferienwohnung auf Sylt sieht das mit den erlaubten Preiserhöhungen etwas anders aus. Hat ein Verbraucher eine Ferienwohnung nach deutschem Recht gebucht, was für die Ferienwohnung auf Sylt gilt, trifft die Preisänderungsklausel nicht für Leistungen zu, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erbracht werden sollen. Wer also eine Ferienwohnung bereits gebucht hat und innerhalb von vier Monaten nach der Buchung nach Sylt reisen möchte, muss eine Preiserhöhung nicht hinnehmen.

Der Vermieter hat jedoch das Recht, den Preis zu erhöhen, wenn die Reise fünf Monate oder später nach der Buchung erfolgt. Reisende müssen eine Preiserhöhung bis acht Prozent akzeptieren.

Tipp: Bei einer Preiserhöhung von mehr als acht Prozent können Kunden vom Vertrag zurücktreten oder versuchen, sich mit dem Vermieter auf Kulanz zu einigen. Der Vermieter darf die Preise jedoch nicht innerhalb von 20 Tagen vor Reisebeginn erhöhen.

Wer eine Reise nach Sylt plant und erst eine Ferienwohnung buchen möchte, muss Preiserhöhungen in Kauf nehmen. Da der Vertrag noch nicht abgeschlossen wurde, kann der Vermieter die Ferienwohnung zum höheren Preis anbieten.

Rechte von Vermietern, wenn sie die Kosten für die Ferienwohnung nicht decken können

Der Vertrag zur Vermietung der Ferienwohnung ist rechtlich zustande gekommen, wenn der Gast gebucht und der Vermieter die Buchung bestätigt hat. Es spielt dabei keine Rolle, ob das mündlich oder schriftlich erfolgt ist. Der Gast muss den vereinbarten Übernachtungspreis zahlen. Tut er das nicht, hat der Vermieter Anspruch auf Schadenersatz. Um Betrügereien vorzubeugen oder sich vor einem Vertragsrücktritt zu schützen, hat der Vermieter das Recht, vom Gast eine Anzahlung zu verlangen. Das ist bereits bei der Buchung möglich.

Nun kann es aber aufgrund der gestiegenen Energiepreise und der Inflation passieren, dass der Vermieter die Kosten für die Ferienwohnung nicht decken kann, auch wenn die Gäste Anzahlungen leisten und die Ferienwohnung vertragsgemäß bezahlen. Für künftige Buchungen können Vermieter die Kosten erhöhen, wenn das realistisch ist und Transparenz für die Gäste gewährleistet ist. Wurde der Vertrag bereits geschlossen, ist das nicht mehr möglich. An der Qualität sollten Vermieter jedoch nicht sparen, beispielsweise, indem sie die Heizung drosseln oder die Dusche kälter einstellen.

Tipp: Vermieter, die ihre Kosten für die Ferienwohnung nicht mehr decken können, sollten sich frühzeitig an eine Schuldnerberatung wenden, um eine Privatinsolvenz abzuwenden.

 

Kosten für die Schuldnerberatung

Wer eine Schuldnerberatung in Anspruch nimmt, befindet sich zumeist bereits in finanziellen Schwierigkeiten. In der Regel ist die Schuldnerberatung kostenlos. Die öffentlichen Schuldnerberatungsstellen erhalten in den meisten Fällen eine Förderung von der Landeskasse. Die Schuldnerberatung wird also aus dem Haushalt des jeweiligen Bundeslandes bezahlt.

Bei der Schuldnerberatung können jedoch auch Anwälte und kostenpflichtige Dienstleister tätig sein. Diese Anwälte und Dienstleister sind verpflichtet, die Kosten transparent zu halten und ihre Klienten darüber aufzuklären. Wer diese Kosten nicht bezahlen kann, hat das Recht, beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein zu beantragen.

 

Was wird für die Schuldnerberatung benötigt?

Der Gang zur Schuldnerberatung bedeutet noch nicht, dass der Vermieter Privatinsolvenz anmelden muss. Jede Schuldnerberatung beginnt mit dem Erstberatungsgespräch, auf das sich Vermieter gut vorbereiten sollten. Der Schuldnerberater nimmt eine Bestandsaufnahme vor und prüft, ob existenzsichernde Maßnahmen oder Vollstreckungsmaßnahmen notwendig sind. Damit das möglich ist, sollte der Vermieter Folgendes mitbringen:

Aufstellung über alle bestehenden Schulden
Gegenüberstellung von Einnahmen und laufenden Kosten
Gläubigerliste
aktuelle Kontoauszüge
eventuell vorhandene Kreditverträge
aktuelle Rechnungen von Versorgungsunternehmen
wenn vorhanden, Lohn- oder Gehaltsnachweise

Tipp: Vermieter können ihre Gläubiger bereits vorab über ihre Zahlungsunfähigkeit und den Termin bei der Schuldnerberatung informieren.