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Kurtaxe für Wenningstedt-Braderup wurde neu festgesetzt

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Bisher war die im Volksmund sogenannte "Kurtaxe" (richtig heißt es Kurabgabe) im Sylter Familienbad Wenningstedt-Braderup anders als in den restlichen Gemeinden der Insel. Das hat sich jetzt durch die neue Kurabgabensatzung geändert.

Die Gemeindevertretung Wenningstedt-Braderup hat in ihrer Sitzung am 09.12.2013 einstimmig mit Wirkung zum 01.02.2014 eine neue Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabensatzung) beschlossen. Der Abgabensatz beträgt inkl. Umsatzsteuer in der Hauptsaison von Mai-September 3,00 Euro pro Übernachtung, in der Nebensaison 1,50 Euro pro Übernachtung. Der Abgabensatz der Tageskurabgabe ist identisch. Die neue Satzung ist über den Tourismus-Service Wenningstedt-Braderup erhältlich. Für Rückfragen zu der neuen Kurabgabensatzung steht Ihnen Herr Lödige-Fröhlich (Tel. 04651/447-14 oder loedige@wenningstedt.de) gerne zur Verfügung.

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