Löcher im Reet, ein fertiger Bebauungsplan – und ein Haus, das weiter verfällt
Löcher im Reet, ein fertiger Bebauungsplan – und ein Haus, das weiter verfällt

Rantum, 9. September 2026

Merret-Lassen-Wai 8 in Rantum. Ein reetgedecktes Haus hinter einem Bauzaun. Von der Straße aus sieht man es sofort: Im Dach klaffen Löcher. Planen flattern im Wind. Scheiben sind zerbrochen, Türen aufgebrochen.

Die Geschichte dieses Hauses reicht bis 1818 zurück. Ein Strandvogt baute es, später wurde ein Gästehaus daraus. Die Rantum Inge – eines der ältesten Häuser der Insel.

2013 starb die letzte Eigentümerin. Seitdem steht das Anwesen leer. 2021 kam es unter Denkmalschutz. Zwei Jahre später wurde es verkauft, mit einem Versprechen: ein Hotel, 19 Zimmer, fertig in achtzehn Monaten.

Passiert ist nichts. Die beauftragte Baufirma ging in die Insolvenz. Der Verfall lief weiter. Die ersten Fotos von Löchern im Reetdach stammen aus dem Winter 2022 auf 2023. Sie sind längst keine Momentaufnahme mehr, sondern der Normalzustand.

An diesem Mittwoch hat die Gemeinde Sylt den Satzungsbeschluss zur zehnten Änderung des Bebauungsplans Nummer 4 bekannt gemacht. Das Planungsverfahren ist damit am Ziel. Die Begründung, man warte auf den Bebauungsplan, trägt ab heute nicht mehr.

Nur regelt ein Bebauungsplan, was hier künftig gebaut und genutzt werden darf. Er regelt nicht, ob das Dach heute dicht ist. Das sind zwei verschiedene Verfahren – und nur eines davon hat es eilig.

Das Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein ist an dieser Stelle deutlich. Paragraf 16 verpflichtet Eigentümer, ein Denkmal im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und vor Gefährdung zu schützen. Geschieht das nicht, kann die obere Denkmalschutzbehörde nach Paragraf 17 die notwendigen Anordnungen treffen – auf Kosten des Eigentümers.

Warum das drängt, ist keine juristische Frage, sondern eine bauphysikalische. Ein undichtes Reetdach lässt Regen in die Konstruktion. Dauerhaft feuchtes Holz zieht holzzerstörende Pilze an. Die warten weder auf einen Bebauungsplan noch auf eine Ausschusssitzung. Sie brauchen nur Zeit.

Wir haben den Kreis Nordfriesland und das Landesamt für Denkmalpflege gefragt: Welche Schäden sind dokumentiert? Seit wann? Welche Sicherung wurde angeordnet? Und was schützt die Substanz bis zum ersten Bautag? Antworten stehen bislang aus.

Denkmalschutz verbietet den Abriss. Den Verfall verbietet er nicht von allein.