Die Gemeinde Sylt informiert über wichtige Fördermöglichkeiten für das Jahr 2025. Interessierte können noch bis zum 31. März 2025 Anträge für verschiedene Unterstützungsleistungen einreichen.
Jugend- und Sportförderung
Die Gemeinde unterstützt die lokale Jugendarbeit und den Sport durch finanzielle Zuwendungen. Diese umfassen sowohl Grundbeträge für die reguläre Vereinsarbeit als auch individuelle Förderungen für besondere Aktivitäten wie Jugendfahrten oder Sportwettkämpfe. Die Höhe der Grundförderung richtet sich nach der Anzahl der Mitglieder bis 25 Jahre mit Wohnsitz in der Gemeinde Sylt.
Henner-Krogh-Stiftung
Parallel dazu vergibt die Henner-Krogh-Stiftung Zuschüsse zur Förderung des musikalischen Lebens auf Sylt. Diese Unterstützung steht Einzelpersonen, Musikgruppen, Vereinen, Schulen und Chören offen, sofern sie ihren Hauptwohnsitz auf der Insel haben. Die Stiftung fördert sowohl konkrete Projekte als auch die musikalische Aus- und Fortbildung junger Menschen.
Antragsverfahren
Für beide Förderprogramme müssen die Anträge fristgerecht bis Ende März 2025 eingereicht werden. Bei der Henner-Krogh-Stiftung ist zusätzlich ein detaillierter Finanzierungsplan erforderlich, und die Anträge müssen mindestens fünf Wochen vor der geplanten Maßnahme vorliegen. Die Verwendung der bewilligten Mittel muss anschließend nachgewiesen werden.