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Polizei und Jäger warnen vor Wildwechsel auch auf Sylt



Die Umstellung der Uhren von der Winterzeit auf die Sommerzeit in der Nacht von Samstag, 30. März, auf Sonntag, 31. März, birgt Gefahren für Mensch und Tier im ländlichen Straßenverkehr. Die spätere Morgendämmerung nach der Umstellung geht mit dem Wildwechsel und dem frühen Berufsverkehr einher. Das gilt auch für die Insel Sylt. Um eine vorsichtige und rücksichtsvolle Fahrweise in wildreichen Zonen bitten deshalb die Landespolizei Schleswig-Holstein und der Landesjagdverband die Fahrzeugführer auf allen Straßen des Landes. Dr. Klaus-Hinnerk Baasch, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein, warnt vor dem Verhalten der Wildtiere: "Rehe sind besonders gefährdet, weil sie von ihren Schlafplätzen in die offene Landschaft zu den Nahrungsflächen ziehen. Auch Reste von Streusalz an den Randstreifen zieht sie an die Straßen, weil es für Wildtiere eine hochwertige Nahrungsergänzung darstellt." Bei einem Wildwechsel kann es zu Unfällen kommen. Für die Tiere enden diese häufig tödlich, die Fahrzeuginsassen kommen oft mit dem Schrecken davon, in Ausnahmefällen verlaufen die Unfälle schwerer. Im Jahr 2012 registrierte die Landespolizei über 12.000 Unfälle mit Wild.

Rehe auf SyltDie Polizei weist die Fahrzeugführer darauf hin, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen innerhalb der Wildwechselzonen unbedingt einzuhalten sind, denn nur dadurch ist es möglich, angemessen bei einem Wildwechsel zu reagieren. Jürgen Börner, Sprecher des Landespolizeiamtes Schleswig-Holstein: "Kommt es tatsächlich zu einem Wildwechsel, sollten die Autofahrer stark abbremsen und auf ihrer Fahrspur bleiben, um einen Zusammenstoß mit entgegenkommenden Fahrzeugen oder ein Abrutschen in den Graben zu vermeiden." Lässt sich ein Unfall jedoch nicht verhindern, muss die Unfallstelle unverzüglich mit dem Einschalten des Warnblinklichtes und dem Aufstellen des Warndreiecks abgesichert werden. Das tote Tier sollte mit Schutzhandschuhen von der Straße an den Fahrbahnrand gelegt werden. Jeder Wildunfall ist meldepflichtig und der Polizei mitzuteilen. Sie entscheidet dann, wie weiter verfahren wird. Sollte das angefahrene Tier noch leben oder gar verletzt geflüchtet sein, wird der zuständige Jäger gerufen. Er veranlasst dann die Nachsuche mit speziell ausgebildeten Jagdhunden, um das Tier von seinen Qualen zu erlösen.