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Auf Sylt werden Schöffen gesucht



Für die Amtsperiode 2014 bis 2018 suchen die Gemeinde Sylt und das Amt Landschaft Sylt Frauen und Männer, die am Amtsgericht Niebüll und Landgericht Flensburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Wählbar sind Bürger, die zum Beginn der Amtszeit mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und ihren Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde, für die sie sich bewerben, haben. Je nach Größe der Gemeinde werden zwischen ein und siebzehn Schöffen gewählt.

An der Übernahme eines Ehrenamtes als Schöffe oder Jugendschöffe interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich formlos bei der Gemeinde Sylt bewerben.
Fragen beantwortet dort Catharina Frank unter Telefon 04651 / 851-516 oder per
Mail an catharina.frank@gemeinde-sylt.de

Für die Wahl der Jugendschöffen wurde die Gemeinde Sylt um Benennung von jeweils drei Frauen und Männer für die Vorschlagsliste an den Jugendhilfeausschuss beim Kreis Nordfriesland bis zum 26. April gebeten.

Ausführliche Informationen, sowie ein Bewerbungsformular sind auf der Homepage http://www.schoeffenwahl.de erhältlich.

Sylt, 13. März 2013 Presseinfo: 027-03-2013 Gemeinde Sylt

Gemeinde Sylt