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Wegen Sturm kein Feuerwerk auf Sylt

Aufgrund des stürmischen Wetters mit Wind der Stärken 6 bis 8, wurde die teilweise Lockerung des Abbrennverbotes für Feuerwerk in der Gemeinde Sylt wieder zurückgenommen und ein komplettes Verbot ausgesprochen. Auf dem Plakat heißt es wie folgt: Aufgrund der Wetterlage wird für den gesamten Orts- und Stranbereich der Gemeinde Sylt auch am 31.12.2012 und am 01.01.2013 ein Verbot für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kl. II ausgesprochen. Zuwiederhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Eurogeahndet werden.

Verbot von Feuerwerk auf Sylt