Auf Sylt ist auch in der Silvesternacht das abbrennen von Feuerwerk verboten
Auf der gesamten Insel Sylt sind Böller und Raketen auch in der längsten Nacht des Jahres tabu. Weil die Reetdächer der Häuser von umher fliegenden Funken entzündet werden könnten. Aus dem gleichen Grund ist es auch nicht gestattet Himmelslaternen fliegen zu lassen.
Wer beim "böllern" erwischt wird, der kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro bestraft werden.
Jetzt muss man der Ehrlichkeit halber schon schreiben, das dies nicht 100 prozentig eingehalten wird, Es werden zwar auf der Insel, meines Wissens keine Feuerwerkskörper zu Silvester verkauft, trotzdem gibt es natürlich immer einige Unvernünftige die sich mit Knallkörpern und Raketen auf dem nahegelegenen Festland eindecken. So das es hier und da auf der Insel schon mal knallt.
Bei den großen Silvesterfeiern in Wenningstedt
und Westerland
, wird es auch an den Stränden, die weit genug von den Häusern entfernt sind, geduldet. In den vergangenen Jahren war es so, das hier niemand gegen die Feuerwerker vorgegangen ist. Hier gibt es um Mitternacht, sogar ein offizielles Feuerwerk der Tourismus Services.
Hier noch die offizielle Pressemitteilung der Gemeinde Sylt zum Thema:
Auch am 31. Dezember 2009 (Silvester) und 1. Januar 2010 (Neujahr) gilt auf der gesamten Insel Sylt ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Klasse II.
Hierunter fallen beispielsweise Kleinfeuerwerke, Raketen, Schwärmer, Feuertöpfe und Knallkörper. Seit August dieses Jahres gilt zudem ein generelles Verbot für so genannte „Himmelslaternen“. Konkret heißt es dazu in der entsprechenden Verordnung des schleswig-holsteinischen Innenministeriums: „Es ist verboten, unbemannte Heißluftballone, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird (Himmelslaternen), aufsteigen zu lassen.“ Bei Verstößen gegen diese Anordnungen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet werden können.
An anderen Tagen besteht ein entsprechendes Verbot bereits aufgrund der allgemeinen Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes. Weitergehende Fragen zu diesem Thema beantwortet bei der Inselverwaltung Sylt Tel: 04651/ 851-541, Email: info@gemeinde-sylt.de
Sylt, 23. Dezember 2009 | Presseinfo-149-12-2009
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Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 20. November 2010 um 10:15 Uhr




