Sylt TV

Anzeigen

Nielsens Kaffeegarten Keitum__Hotel Seilerhof Keitum

Halle 28

  • CDU Sylt legt Konzept für Sanierung der Halle 28 vor

    Findet sich bei der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung Sylt am 15. November eine tragfähige, dauerhafte Lösung für den Erhalt und die Sanierung der Halle 28 auf dem ehemaligen Fliegerhorst?


    Nach einem einvernehmlichen Gespräch mit wichtigen Beteiligten hat die CDU Fraktion einen Antrag eingereicht, der dem Bürgerentscheid für den Erhalt der Halle 28 gerecht wird und die Logistik des für Sylt so wichtigen Katastrophenschutz absichert.

    "Mit einer Mehrheit von 77 Prozent haben die Einwohner der Gemeinde Sylt beim Bürgerentscheid im Juni 2016 ein deutliches Votum getroffen. Zwar einigte sich die Gemeindevertretung seinerzeit, 500.000 Euro bereitzustellen. Diese Summe wurde durch die Installation eines Zauns, die Erstellung eines Gutachtens und andere Aufwendungen jedoch rasch aufgebraucht.

     

    Für die dringliche Instandsetzung der Halle 28 selbst fehlen jedoch 200.000 Euro – so die übereinstimmende Einschätzung der Flughafen-Gesellschaft und des DRK Sylt-Westerland", berichtet der CDU-Fraktionsvorsitzende Oliver Ewald.

    Um eine fundierte Basis für die Zukunft zu schaffen, trafen sich auf Einladung der CDU vor kurzem Flughafen-Geschäftsführer Peter Douven, Bürgermeister Nikolas Häckel, Amtsvorsteherin Katrin Fifeik und Vorstandsmitglieder des DRK gemeinsam mit den CDU-Repräsentanten Wolfgang Jensen und Oliver Ewald zu einem Sondierungsgespräch.

    Die erfreuliche Bilanz: Alle Beteiligten stimmten einem Finanzierungsplan zu, der dem Antrag der CDU-Fraktion an die Gemeindevertretung zugrunde liegt. Dieser umfasst im Einzelnen die folgenden Punkte:

    - Für Investitionen in die Halle 28 wird das Budget seitens der Gemeinde um 200.000 Euroergänzt. Die Finanzierung erfolgt aus den Gewerbesteuer-Mehreinnahmen in 2018.

    - Die Gemeinde Sylt trägt die notwendigen Betriebskosten für die Halle 28 jährlich anteilig bis zu27.000 Euro.

    - Bei den Amtsgemeinden Hörnum, List, Kampen und Wenningstedt wird beantragt, sich an dennotwendigen Betriebskosten für die Halle 28 jährlich anteilig mit bis zu 9000 Euro insgesamt zu beteiligen.

    - Die Gemeinde Sylt hält die Flughafen Sylt GmbH sowie die Nutzer der Halle 28 vonunvorhersehbaren notwendigen Investitionen zum Substanzerhalt frei.

    - Voraussetzung der ersten vier Beschlussziffern ist, dass das DRK Sylt-Westerland als Nutzerseine Mietzahlung – ein Investitionsbudget in Höhe von 350.000 Euro abgeltend – mit der Flughafen Sylt GmbH durch Vertragsunterzeichnung bestätigt.

    "Mit dieser Beschlussfassung würde man allen Interessen gerecht werden", unterstreicht Oliver Ewald. In diesem Falle sei das DRK Sylt-Westerland bereit, sich mit einer stattlichen Investition in Höhe von 350.000 Euro an den Kosten zu beteiligen. Im Gegenzug würde das DRK Nachweise für die konkrete Verwendung des Investitionsbudgets vorlegen.

    "Der Bürgerentscheid ist bindend. Und auch, wenn nicht alle Parteien in der Gemeindevertretung mit dessen Ergebnis zufrieden waren, so muss man eine demokratisch getroffene Entscheidung fraglos akzeptieren. Für die CDU als Volkspartei ist es der unmissverständliche Anspruch, dem gerecht zu werden. Es bleibt nun zu hoffen, dass auch die übrigen Parteien den Willen und die Weisung der Bevölkerung akzeptieren. Das Abstimmungsergebnis über diesen Antrag am 15.
    November wird es deutlich zeigen.“

    Pressemitteilung der CDU Gemeinde Sylt bzgl. der Halle 28.

  • Sylter CDU für den Erhalt der Hallen 28 und 25

    Halle 28 wichtig für Sylts Katastrophenschutz

    Die CDU der Gemeinde Sylt positioniert sich mit Blick auf den bevorstehenden Bürgerentscheid am 12. Juni: "Wir sprechen uns klar gegen einen Abriss der Hallen 28 und 25 aus und plädieren stattdessen dafür, die beiden Hallen in den Besitz der Flughafen GmbH zu überführen. Dadurch kann zugleich auch der Katastrophenschutz gewährleistet werden", unterstreicht der CDU-Vorsitzende Oliver Ewald. Zugleich moniert die CDU das Vorgehen des Kreises Nordfriesland und empfiehlt, das für einen etwaigen Hallen-Neubau vorgesehene Grundstück nördlich der Westerländer Feuerwache für die Gemeindeentwicklung frei zu halten.


    Denkbar knapp war ein Antrag der CDU, die Hallen 28 und 25 in den Besitz der Flughafen GmbH zu überführen, in der Gemeindevertretung mit 18 zu 16 Stimmen abgelehnt worden. Gleichwohl hält die Partei an ihrem Vorschlag fest: "Entsprechende Vorgespräche mit der Geschäftsführung der Flughafen GmbH erbrachten positive Signale. Würde dem Vorschlag gefolgt werden, entfiele ein Antrag auf Nutzungsänderung der Hallen. Diese könnten dann für Flughafenbelange, zusätzlich aber auch für die Katastrophenabwehr genutzt werden. Damit wären zugleich Baurecht und Denkmalschutz in Einklang gebracht", betont der CDU-Vorstand. Ohnehin müssten die Hallen aus Denkmalschutzgründen bestehen bleiben und werden die Gemeinde daher auch künftig finanziell belasten. Ein weiterer Pluspunkt: Das Areal wäre möglichen Grundstücksspekulationen dauerhaft entzogen.


    Skeptisch betrachtet die Partei den Plan, die Fläche nördlich der Feuerwache für einen Neubau einer Katastrophenschutzhalle zu nutzen: Damit ginge wertvolle Entwicklungsfläche für die Gemeindeentwicklung verloren, beispielsweise für ein künftiges Gewerbegebiet. Zudem zweifele man stark daran, dass für eine Summe von 500.000 Euro – wie in der Gemeindevertretung unlängst für eine Sanierung der Halle 28 oder aber einen Neubau beschlossen – eine Katastrophenschutzhalle errichtet werden könne, die alle notwendigen Ansprüche erfülle. Zum Vergleich: Die neue Halle würde nur ein Sechstel der Fläche der Halle 28 besitzen. Fazit: "Die neue Halle ist für den Bedarf nicht geeignet und ausreichend. Darüber hinaus lehnen wir einen dezentralen Katastrophenschutz ab und präferieren wie von den Experten gefordert eine zentrale Lösung."


    "Mit Kostenexplosionen haben wir in der Gemeinde ja leidvolle Erfahrungen, man denke etwa an den Neubau der Feuerwache. Die 500.000 Euro wären daher in der Sanierung der Halle 28 sinnvoller angelegt", erklärt die CDU. Die vom Kreis Nordfriesland gerügten Mängel ließen sich damit rasch abstellen, wobei die CDU dessen Vorgehen ohnehin befremdet: "Man darf sich schon fragen, warum über Jahre hinweg Ruhe herrschte und der Kreis nun unmittelbar vor dem Bürgerentscheid plötzlich Auflagen erlässt. Mehr noch: Hätte der Kreis es nicht versäumt, die Gemeinde auf ihre Unterhaltungspflicht der Hallen rechtzeitig hinzuweisen, so wären die monierten Mängel größtenteils erst gar nicht entstanden."


    Auch die Einbeziehung der Amtsgemeinden Hörnum, Wenningstedt-Braderup, Kampen und List in die Diskussion ist für die CDU ein wichtiger Aspekt: "Wenn wir über eine Katastrophenschutzhalle sprechen, dann sprechen wir über ein insulares Thema. Die Amtsgemeinden sprechen sich für den Erhalt der Halle 28 aus und würden im Falle der Sanierung ein Viertel der Kosten tragen. Ob sie dazu auch bei einem Neubau bereit wären, ist fraglich."

  • Sylter Katastrophenschutzhalle muss geräumt werden

    Halle 28

    Das muss schnellstmöglich passieren fordert der Kreis Nordfriesland

    In drei Wochen ist es soweit, der Bürgerentscheid zum Erhalt der Hallen 25 und 28, die momentan als insulare Katastrophenschutzhallen genutzt werden findet am 12. Juni 2016 statt. Dann entscheiden die Bürger der Gemeinde Sylt über den Erhalt der Hallen.
    Völlig überraschend hat nun der Kreis Nordfriesland einen sofortigen Nutzungsstopp für die Halle 28 verfügt. Bei einer Begehung durch Fachleute des Kreises wurden erhebliche Baumängel festgestellt. Die Halle muss nun zügig geräumt werden. Dass die Halle 28 in einer rechtlichen Grauzone betrieben wurde, war allen Beteiligten in den vergangenen Jahren klar.

    Das DRK Sylt in der Halle 28
    Das DRK Sylt in der Halle 28

    Aber nur zu gerne hat die Gemeinde aber auch der Kreis Nordfriesland dabei zugeschaut wie die ehrenamtlichen Organisationen der Insel Sylt durch Manpower und Spenden die Halle 28 hergerichtet und eingerichtet haben und so erst einen funktionierenden Katastrophenschutz auf Sylt gewährleistet haben. In den letzten Jahren diente die Halle bei Großschadenslagen bereits mehrfach als zentrale Unterkunft für viele Menschen, die dort optimal versorgt werden konnten. Fahrzeuge und Ausrüstung des DRK lagern dort. Sandsäcke und Feldbetten diverses Küstenschutzmaterial alles muss nunn schnell dezentral untergebracht werden.

     

    Aufgabe der Gemeinde Sylt ist es nun, einen Ersatz für die Halle 28 zu schaffen, denn die Gemeinde ist eigentlich für den Katastrophenschutz zuständig. Der Bürgerentscheid im Juni bleibt von dem Nutzungsstopp unberührt. Der insularen Katastrophenschutz ist allerdings in diesen Tagen durch das Verbot der Nutzung nicht gewährleistet.

    Für die Sylter Ehrenamtler ist die jetzige Vorgehensweise nicht zu verstehen. Lust auf das Ehrenamt macht die Politik ihren Bürgern so garantiert nicht.

Wir benutzen Cookies, um Inhalte und Marketing-Anzeigen zu personalisieren, Social Media Funktionen zu bieten und Websitenaufrufe zu analysieren. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit zusätzlichen Daten zusammen und verarbeiten sie weiter. Sie können nur die notwendigsten Cookies zu akzeptieren, dann sind Dienste Dritter wie Youtube, Vimeo + Live-Webcams nicht nutzbar.