Da ich selbst zu Testzwecken ein Mailkonto dort habe, konnte ich nachvollziehen, dass das die Vorgehensweise ist, wenn man meint, eine Mail sei Spam. Leider gibt es in der kostenlosen Version nicht die Möglichkeit eine Liste mit gewünschten Absendern anzulegen. Dafür müsste man zusätzliche kostenpflichtige Dienste bei T-Online buchen.
Ich habe leider nur einen Tipp für Sie, legen sie ein Postfach bei einem anderen Anbieter, wie zum Beispiel web.de oder gmail.com an, falls noch nicht vorhanden. Dann melden Sie sich damit zu unserem Newsletter an.
Wir nutzen einen kostenpflichtigen, vertrauenswürdigen Dienst, einer renommierten Firma mit Sitz in Deutschland für den Versand der Newsletter, da sollte so etwas eigentlich nicht passieren. Deshalb glaube ich auch nicht, dass ein Wechsel des Anbieters auf unserer Seite etwas bringen würde.
Es tut mir sehr leid, aber eine andere Lösung habe ich zurzeit nicht. Ihre Mailadresse bleibt aber in unserem Verteiler bestehen, wenn also die aktuellen Probleme eines Tages gelöst werden sollten, bekommen Sie wieder den Newsletter, ohne das Sie dafür aktiv werden müssen.
Flensburg (ots) - Das Kommissariat 9 (Cybercrime) der Bezirkskriminalinspektion Flensburg befasst sich seit einigen Tagen mit einer neuen Betrugsmasche:
Betroffene hatten E-Mails erhalten, die angeblich von der Polizei stammten. In diesen wurde ihnen die Begehung einer Ordnungswidrigkeit vorgeworfen. Durch entsprechende Klicks auf die in der E-Mail enthaltenen Links "Berufung einlegen" oder "Falldetails", konnten die Geschädigten reagieren. Doch Vorsicht:
Folgt man den Anweisungen dieser gefälschten Bußgeldbescheide wird eine Schadsoftware heruntergeladen, die nur von wenigen Antivirenprogrammen als schädlich erkannt und eliminiert wird. Diese ermöglicht den Betrügern das Ausspähen von sensiblen Daten, die sich auf dem Rechner befinden.
Betroffene sollten die Mail umgehend löschen. Für den Fall, dass der Rechner durch den Virus bereits infiziert wurde, muss dieser fachmännisch in Stand gesetzt werden. Die Polizei rät dazu, Anzeige gegen den oder die unbekannten Täter zu erstatten. Folgender Hinweis: Bußgeldbescheide von Polizeidienststellen werden nicht via E-Mail, sondern auf dem Postweg verschickt.