Das Ordnungsamt auf Sylt
Um eines vorweg klarzustellen, diese Maßnahmen richten sich nicht gegen eine spezielle Personengruppe. Peter Douven, der Geschäftsführer des Insel-Sylt-Tourismus-Service, sagte dazu: Jede(r) hat dass gleiche recht auf die Insel zu kommen, aber es müssen sich auch alle an die Regeln halten. Diese sind gar nicht so schwer und nicht nur auf Sylt so, sondern überall in Deutschland nahezu gleich.
Keinen Müll verursachen, kein offenes Feuer und kein wildes campen, so schwer sind die Spielregeln also gar nicht. Dazu kommt noch auf Sylt die Pflicht zur Kurabgabe. In der letzten Zeit haben aber die Verstöße zugenommen, ebenso die Zahl der Ordnungswidrigkeiten. Aus diesem Grund gehen ab Mittwoch, den 13. Juli 2022 vermehrt Teams aus Mitarbeitern des ISTS, des Ordnungsamtes und der Polizei gemeinsam an die Promenade, den Strand und die Fußgängerzone, um dort die Einhaltung der Vorgaben zu kontrollieren.
Dies gab gerade der Kreis Nordfriesland bekannt. Somit endet mit dem 9 Euro Ticket des ÖPNV auch das Protestcamp der Punker/innen.
Der genaue Wortlaut des Kreis Nordfriesland lautet:
Das Protestcamp im Sylter Rathauspark ist am 3. August vom Kreis Nordfriesland als Versammlung im Sinne des Artikels acht Grundgesetz anerkannt worden. Eine am letzten Sonntag per E-Mail beantragte Verlängerung über den 31. August hinaus lehnte der Kreis als Versammlungsbehörde nun ab.
»Wir mussten sorgsam abwägen zwischen dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und den Grundrechten der Anwohner, der Einwohner und der Urlaubsgäste, die durch das Protestcamp beeinträchtigt wurden«, erläutert Kai Mintrop. Er leitet den Fachdienst Recht und Sicherheit der Kreisverwaltung, in dem die Versammlungsbehörde angesiedelt ist.
Als Beispiele nennt Mintrop fortgesetzte Störungen der Nachtruhe, weil die Teilnehmer des Camps nachts grölen, singen, schreien und streiten. Auch tagsüber sorge das Camp etwa mit Musik und Kundgebungen via Megafon sowie dem ständigen Hin und Her der Bewohner, die teils mit klirrenden Flaschen beladene Einkaufswagen vom und zum Camp schieben, für eine beträchtliche Lärmentwicklung.
Entsprechende Rückmeldungen habe die Verwaltung nicht nur vom Sylter Ordnungsamt, sondern auch von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern erhalten, die sich telefonisch oder per E-Mail bei der Versammlungsbehörde beschwert hätten. Viele klagten zudem darüber, dass eine große Anzahl der Punks ihre Notdurft nicht in den von der Gemeinde aufgestellten Toiletten, sondern in einer Telefonzelle, im Gebüsch sowie einer Garageneinfahrt verrichteten.
Bis zu einem gewissen Grad müssen Anwohner Lärm und andere Nachteile durch Protestcamps und Demonstrationszüge hinnehmen. »Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt. Es hat aber auch festgelegt, dass es Grenzen gibt – sowohl von der Art der Beeinträchtigung als auch von ihrer Dauer her«, betont Kai Mintrop.
Deshalb hat Mintrops Kollege Robert Schlenker dem Veranstalter des Camps im Rathauspark am 30. August nachmittags per E-Mail eine Verfügung des Kreises übermittelt, in der eine Verlängerung abgelehnt und die Versammlung aufgelöst wird.
»Das ist anders als bei dem Protestcamp an der Sylter Nicolai-Kirche«, erläutert Jurist Schlenker: »Dieses Camp war nicht, wie angekündigt, der Ort des politischen Protests, sondern diente vor allem als Schlafplatz, ohne extremen Lärm zu verursachen.« Deshalb habe die Versammlungsbehörde es zwar nicht mehr als politische Versammlung nach Artikel acht Grundgesetz angesehen, es aber auch nicht aufgelöst.
Das Camp im Rathauspark hingegen sei durchaus permanent für Kundgebungen vor Ort genutzt worden. »Die Teilnehmer haben ihre gesellschaftspolitischen Anliegen nun vier Wochen lang in der Öffentlichkeit vertreten und ein erhebliches Maß an Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Damit haben die Protestierer ihr Grundrecht verwirklicht und den Zweck der Versammlung erreicht. Deshalb kommen wir in der Abwägung zu dem Ergebnis, dass den Anwohnern und Urlaubern keine weiteren Eingriffe in ihre Grundrechte durch das Camp mehr zugemutet werden können«, sagt Robert Schlenker.
Genau dies träte jedoch ein, wenn die Teilnehmer auch über den 31. August hinaus im Rathauspark campieren würden. Deshalb fordert der Kreis sie in seiner Verfügung auf, das Camp im Laufe des ersten Septembers aufzulösen und den Park zu verlassen. Wie im Rechtsstaat üblich, kann der Veranstalter Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Er hätte allerdings keine aufschiebende Wirkung – der Park wäre trotzdem fristgemäß zu räumen.
Grundsätzlich sind die Teilnehmer verpflichtet, allen Müll und Unrat mitzunehmen und den Park so zu hinterlassen, wie sie ihn vorgefunden haben.
Sollten von den Teilnehmern der beendeten Versammlung weitere Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit ausgehen, könnten das Ordnungsamt der Gemeinde Sylt und die örtliche Polizei mit den üblichen Mitteln des Ordnungsrechts einschreiten. Dazu gehören etwa Platzverweise und die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren.
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Thema: Lärm in den Ruhezeiten
Die Inselverwaltung Sylt informiert, dass die Ruhezeiten nach Gemeinde- und Amtsverordnung zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder sonstige Emissionen in den jeweils zurzeit gültigen Fassungen zwischen 20:00 Uhr und 08.00 Uhr sowie zwischen 13:00 Uhr 15:00 Uhr einzuhalten sind. Das Ordnungsamt Sylt wird verstärkt Kontrollen durchführen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Internetseite www.gemeinde-sylt.de und www.amtlandschaftsylt.de
Für Fragen in dieser Angelegenheit wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Inselverwaltung unter 04651- 851-555 oder ordnungsamt@gemeinde-sylt.de.
Presseinfo der Gemeinde Sylt: 0059-06-2015 am 09. Juni 2015
Große Konzerne waren schon betroffen und sogar Bundesbehörden – heute Vormittag registrierte nun auch die Sylter Inselverwaltung einen Hacker-Angriff von unbekannter Seite. "Wir haben entsprechend reagiert und zur Sicherheit unser EDV-System umgehend herunter gefahren", teilt Bürgermeister Nikolas Häckel mit. Techniker arbeiten jetzt unter Hochdruck an der Beseitigung des Problems. Die Inselverwaltung Sylts bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass sich die Bearbeitung von Anliegen vorübergehend verzögern kann.
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Vor wenigen Minuten erreichte uns eine Email vom Circus Carl Busch, in der es hieß, Kommando von gestern zurück, dass diesjährige Programm am Sylter Flughafen findet wie geplant statt und zwar vom 17. bis 26. Juli 2015. Hier der genaue Wortlaut:
Absage der Absage - Comedy-Circus KOMMT nach Sylt (17. bis 26. Juli)
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Pressevertreter,
nachdem ich Ihnen gestern die Absage unseres Sylter Gastspiels mitteilen musste, heißt es heute Kommando zurück. Dank der großartigen Unterstützung durch den Flughafen Sylt konnten wir die Probleme mit dem Ordnungsamt lösen.
Wir kommen nach Sylt!
Und zwar wie geplant vom 17. bis 26. Juli. Anbei finden Sie nochmals alle Infos zu unserem Gastspiel.
Bitte entschuldigen Sie das Hickhack!
Circensische Grüße und auf weiterhin gute Zusammenarbeit,
Sven Rindfleisch
Hier gibt es ausführlichere Informationen zum Comedy Circus 2015 auf Sylt (bitte klicken)
Gestern kam noch folgende Mail, die aber nun keine Gültigkeit mehr hat.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich muss Ihnen leider mitteilen, dass unser Gastspiel auf Sylt (17. bis 26. Juli) nicht stattfinden wird.
Begründung: Leider sind wir von Anfang auf den Widerstand des Ordnungsamtes getroffen. Da wir befürchtet haben, auch während unserer Zeit auf Sylt mit Auflagen überhäuft zu werden, haben wir uns kurzfristig entschlossen, das Gastspiel abzusagen.
Ich bedanke mich für die bisherige Zusammenarbeit und verbleibe mit circensischen Grüßen,
Sven Rindfleisch
In den vergangenen Wochen wurden bei Kontrollen von Lokalitäten zum Teil gravierende Verstöße festgestellt. Oft wurden die Mindestabstände nicht eingehalten, es saßen Personen von bis zu 8 Haushalten an einem Tisch und auch die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen wurde oftmals deutlich überschritten. Dazu kam noch, dass Kellner teilweise keine Masken trugen und die Sperrstunde ignoriert wurde. Der Landrat des Kreises Nordfriesland war richtig sauer und betonte, dass Gaststätten kein rechtsfreier Raum sind.
Aus diesem Grunde wird am kommenden Pfingstwochenende mit Unterstützung des Landes Schleswig-Holstein die Gastroszene scharf kontrolliert. Schließlich steht hier nicht zuletzt die Öffnung aller Gastgeber auf dem Spiel. Ordnungsamt, Gesundheitsamt und die Polizei werden in Teams die Einhaltung der Regeln kontrollieren und bei Zuwiderhandlung hart durchgreifen. So drohen sie in letzter Konsequenz mit der Schließung der Lokalität für den Rest des Tages je nach Schwere des Verstoßes und Kooperationsbereitschaft des Gastwirtes. Gegen die Gäste könnten Platzverweise ausgesprochen werden, falls sie den Anweisungen nicht folgen sollten.
Dass die Corona-Pandemie noch lange nicht vorbei ist, zeigt der Fall eines Urlauberpaares, dass nach einem Sylt-Aufenthalt positiv auf Corona getestet wurde. Die Nachverfolgung der Kontakte, die beiden hatten mehrere Lokale auf Sylt besucht, hatte die Quarantäne von fast 300 Personen zur Folge und eine der besuchten Betriebe mussten erst einmal schließen.
Deshalb der Appell an die Gastgeber und die Gäste, bitte halten sie sich an die geltenden Regeln! Um Ihrer eigenen Freiheit und Gesundheit willen.
Gemeinde Sylt. Himmelfahrt und Pfingsten stehen vor der Tür. Gerade an Feiertagen und in der Hauptsaison ist die Westerländer Innenstadt einer der am stärksten besuchten Orte auf Sylt – daran wird sich trotz der aktuellen Umstände auch in der diesjährigen Saison nichts ändern.
Die Gemeinde Sylt hat in den vergangenen Wochen Konzepte erarbeitet, die allen Besuchern der Innenstadt einen angenehmen Aufenthalt ermöglichen sollen. Sowohl die Polizei als auch das Ordnungsamt sind für die kommenden Monate personell gut aufgestellt und inhaltlich gut auf die neue Situation vorbereitet. Auch die von der Gemeinde beauftragten Stadtlotsen stehen nun wieder in den Startlöchern. Ihre Aufgabe: Sylter und Gäste durch Beratung und Begleitung gut durch die Innenstadt und durch diese Zeit der besonderen Regeln zu lotsen.
Schon in den Jahren zuvor hat die Selbstverwaltung der Gemeinde Sylt mit dem Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes gute Erfahrungen gemacht und sich darum auch in diesem Jahr wieder dafür entschieden. Speziell die ruhige und kommunikative Art der Stadtlotsen stellte sich als große Hilfe heraus, wenn es darum ging, in den Sommernächten das Sicherheitsempfinden in der Paulstraße zu steigern und für die Vermeidung von Ruhestörungen zu sorgen. In diesem Jahr wird ihr Fokus bedingt durch die aktuellen Corona-Beschränkungen allerdings mehr darauf liegen, Besucher der Westerländer Innenstadt in der Einhaltung des Abstandsgebotes und der Hygieneregeln zu unterstützen, bei Bedarf das Versammlungs- und Kontaktverbot durchzusetzen und für die Einhaltung der gastronomischen Schließzeiten um 22 Uhr zu sorgen.
Wichtig: Die Mitarbeiter haben dabei immer ein offenes Ohr für Fragen, dürfen jederzeit angesprochen werden und beraten nicht nur gern, sondern vor allen Dingen auch fachkundig. "Wir haben uns für unsere Stadtlotsen bewusst das Unternehmen Benz&Beckert gesucht, das einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt und hohe Ansprüche an seine Mitarbeiter stellt", erklärt Bürgermeister Nikolas Häckel. "Die Stadtlotsen sind für den Fall von aufkommenden Konflikten psychologisch geschult und können deeskalierend eingreifen. Sie haben sich erstklassig auf die aktuell geltenden Regeln vorbereitet und sind freundlich und aufgeschlossen."