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Nielsens Kaffeegarten Keitum

Noch sind nicht alle Detailfragen abschließend geklärt

Heute haben sich der Bund und die Länderchefs beraten, wie die sehr stark steigende Zahl der Covid-19 Erkrankten einzudämmen ist und es kommen herbe Einschränkungen im November 2020 auf uns zu. Für die Insel Sylt wird es wieder sehr hart denn Hotels und Pensionen dürfen ab dem 2. November keine Gäste mehr aufnehmen die in touristischer Absicht unterwegs sind. Nur Geschäftsreisende, die einen triftigen Grund haben, dürfen beherbergt werden. Was aber ist mit den Gästen, die vorher angereist sind, müssen die alle spätestens am Montag die Insel verlassen? Dies könnte den zweiten Insel-Lockdown wegen Corona in diesem Jahr bedeuten. Was das in finanzieller Hinsicht für die Betriebe bedeutet, kann sich jeder ausmalen.

Hinzu kommt, das Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen ebenfalls im November dicht machen müssen. Nur eine Lieferung oder Abholung von Speisen zum Verzehr außer Haus ist erlaubt.

Folgende Detailfragen sind zurzeit noch nicht geklärt. Gilt das Beherbergungsverbot von Urlaubsgästen auch für Ferienwohnungen und Ferienhäuser? Und was ist mit den Zweitwohnsitzbesitzern, dürfen sie uneingeschränkt ihre Immobilie nutzen? Der Kreis Nordfriesland bittet um Geduld bei der Beantwortung dieser Fragen, denn die gefassten Beschlüsse sind erst ein paar Stunden alt.

Wir werden Sie hier auf Sylt TV immer zeitnah auf den neusten Stand bringen.

Jetzt wird es wohl wieder sehr leer in den Sylter Gemeinden und an den Stränden werden.
Jetzt wird es wohl wieder sehr leer in den Sylter Gemeinden und an den Stränden werden.