Touristische Betriebe und Kommunen werden künftig dabei unterstützt, mit einfachen Mitteln ihr Angebot für alle Gästegruppen zugänglicher und komfortabler zu gestalten. Auftaktveranstaltung am 3. Februar 2020.
Sylt fördert den Tourismus für alle: Ab sofort ist die Insel neben Büsum und Lütjenburg eine von drei Pilotregionen für Barrierefreiheit in Schleswig-Holstein. In diesen Regionen werden touristische Betriebe und Kommunen künftig intensiv dabei unterstützt, ihr Angebot für alle Gästegruppen zugänglicher und komfortabler zu gestalten. „Gäste mit geringeren Beeinträchtigungen wählen ihren Urlaubsort genauso aus wie andere Gäste: Nach Qualität, Schönheit, Angebot – und nach Serviceleistungen, die ihnen ermöglichen, ihren Urlaub wirklich zu genießen“, weiß Anke Lüneburg, Projektmanagerin für Barrierefreiheit im Tourismus in Schleswig-Holstein. In den drei Pilotregionen gehe es vor allem um die Schaffung von Angeboten und Serviceleistungen für Gäste, die sich nicht (mehr) gut bewegen können, sehbeeinträchtigt oder schwerhörig sind. „Häufig empfinden sich solche Gäste nicht als ‚beeinträchtigt‘, freuen sich jedoch über unauffällige Unterstützung wie gut beleuchtete Treppen oder ruhige Ecken in Restaurants“, so Anke Lüneburg.
Die gelernte Hotelfachfrau, Betriebswirtin und Touristikerin hat mit der neu geschaffenen Position am 1. September 2019 die Aufgabe übernommen, das Thema „Barrierefreiheit im Tourismus“ im Land neu aufzustellen. Ihre Stelle ist bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) in Kiel angesiedelt und sie arbeitet eng mit dem Tourismus-Cluster Schleswig-Holstein zusammen. „In unserem Projekt geht es weniger um rollstuhlgerechte Angebote – die natürlich auch wichtig sind – sondern vor allem um Zugänglichkeit und Komfort für alle“, betont Anke Lüneburg. Ihr Ziel sei es, kleine Angebote zu schaffen, die nicht viel kosten müssen. Denn nicht nur technische und bauliche Maßnahmen sind entscheidend für die Barrierefreiheit, schon die Sensibilisierung der Mitarbeitenden könne dazu beitragen, den Komfort für alle – auch für die gesunden Gäste – zu verbessern. „Aufmerksame Mitarbeiter*innen, die den Gästen, die offenbar die Speisekarte nicht gut lesen können, unaufgefordert eine tragbare Starkleuchte an den Tisch bringen, bieten genau das“, sagt sie.
Die Initiative, das Projekt nach Sylt zu holen und damit Pilotregion zu werden, kam von der Sylt Marketing Gesellschaft (SMG). „Barrierefreiheit ist aus touristischer Sicht ein wichtiges Thema“, sagt SMG-Geschäftsführer Moritz Luft. Es gäbe auf der Insel bereits den Flyer „Urlaub mit Handicap“, in dem barrierefreie Unterkünfte, Restaurants, Freizeitangebote sowie Serviceadressen aufgelistet sind. Um in Zukunft aber weitere Angebote zu schaffen, sei es ein toller und wichtiger Schritt für die Insel, dass „Gastgeber, Betriebe und öffentliche Einrichtungen künftig von Anke Lüneburg dabei unterstützt werden können, für alle Gästegruppen zugänglicher und komfortabler zu werden“, so Moritz Luft.
Eine Auftaktveranstaltung für alle Gastgeber und Freizeitanbieter, bei der Anke Lüneburg auch einen Alterssimulationsanzug mitbringt, findet am Montag, 3. Februar 2020, um 17 Uhr im Seminarraum in der Alten Post, Stephanstraße 6 in Westerland statt. Sie wird Beispiele zeigen, wie sie Betriebe kostenfrei mit Tipps und Mitarbeiterschulungen unterstützen kann. Nach der Veranstaltung können sich alle Teilnehmer in Listen für Besichtigungen und Workshops eintragen. Anke Lüneburg kommt dann am 12. und 13. Februar 2020 für eine Analyse und persönliche Beratung in die Betriebe, weitere Termine können auch vereinbart werden. Ihr ist wichtig, dass sie vor Ort in den Betrieben nicht „missionieren“ wird, sondern bespricht, was mit einfachen Mitteln veränderbar wäre. „Wenn sowieso eine Renovierung geplant ist, könnten beispielsweise die Wände oder Decken auch akustisch gedämmt werden. Auch Dekoration kann zu einer besseren Akustik beitragen“, sagt sie. Am Ende des Projektes wird es anschauliche Best-Practice-Beispiele und einen Pool praxisorientierter Checklisten geben, die alle touristischen Betriebe frei nutzen können.