Anzeigen

Nielsens Kaffeegarten Keitum

Keine großen Partys, kein offizielles Feuerwerk im Hörnumer Hafen, veränderte Öffnungszeiten und auch die Kinder werden gebeten zu verzichten

Silvester feiern auf Sylt während der Corona-Pandemie sieht anders aus als in den vergangenen Jahren. Es wird in ganz Nordfriesland keinen (legalen) Böllerverkauf geben, nur Kleinstpartys sind erlaubt und es wird empfohlen auf die Tradition des Rummelpottlaufen zu verzichten.

 

Im Detail ist es ein Mix aus Verboten, Geboten und appelieren an die Vernunft und Verantwortung des Einzelnen.
Dieses Jahr ist ein besonderes Jahr auch für die Insel Sylt. Seit März 2020 befinden wir uns in der Corona Pandemie. Für den Jahreswechsel gibt es nach der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 14.12.2020 ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern (§ 2c).

 

Schon zu Weihnachten waren die Straßen zur besten Zeit oft leer gefegt
Schon zu Weihnachten waren die Straßen in Westerland zur besten Zeit oft leer gefegt

Für die Insel Sylt gilt generell ein Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Dies regelt die Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV). Das Gesetz gilt bundesweit. Besonders relevant für Sylt ist §23 Absatz 1: Demnach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände – dazu zählen z.B. Raketen, Vulkane, Fontänen, Feuertöpfe sowie Römische Lichter– in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. Bei den genannten brandempfindlichen Gebäuden geht es insbesondere darum, Reetdachhäuser sowie unter Denkmalschutz stehende Gebäude auf der Insel zu schützen. Hintergrund: Der Großbrand eines Reetdachhauses in Alt-Westerland zum Jahreswechsel 1978/1979. Der Brand war durch eine Rakete ausgelöst worden. „Seit dem Inkrafttreten des Abbrennverbots hat es keine Großbrände mehr gegeben, die durch Feuerwerkskörper verursacht wurden“, so die Gemeindewehrführer der Insel. In Naturschutzgebieten wie dem Nationalpark Wattenmeer ist das Abbrennen von Feuerwerk und/oder Knallkörpern ebenfalls verboten – das regelt das Nationalparkgesetz. Lärm und Licht lösen bei den Wildtieren Fluchtreaktionen aus. Bei dem Abbrennverbot geht es auch darum, Feinstaub-Belastungen durch den Qualm der Silvesterraketen sowie Müll zu vermeiden.

 

Das Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern gilt für alle Gemeinden der Insel Sylt. Wer sich nicht daran hält, muss unter Umständen sehr tief in die Tasche greifen: Zuwiderhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§41 Abs. 2 SprengG).

Die Gemeinden der Insel bitten Sie dieses besondere Silvester zu Hause zu verbringen und auf große Feiern zu verzichten.

 

Auch wird es in der Silvesternacht 2020/2021 keinen Gratis-Shuttle Busse geben

Zu diesem Entschluss kamen die Mitglieder des Landschaftszweckverbands (LZV) und der Sylter Verkehrsgesellschaft (SVG) in einer Videokonferenz. Der LZV und die SVG reagieren damit auf die von Bund und Ländern Anfang Dezember beschlossene Verlängerung der bundesweiten Corona-Regeln, die noch bis zum 10. Januar andauern. Um die Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern, wird der Busverkehr außerdem um kurz nach 18 Uhr am Silvesterabend eingestellt, um somit unerwünschte Ansammlungen und Feiern entgegenzuwirken. Die letzte Busse fahren daher um 18.15 Uhr ab List und um 18.10 Uhr ab Hörnum.
Die Fahrgäste werden angehalten, die Aushänge an den Bushaltestellen zu beachten. Wer sich vorab über die Abfahrtszeiten informieren möchte, kann dies über die Fahrplanauskunft in Echtzeit unter www.svg-busreisen.de/echtzeit.

 

Die Bäderregelung wurde ausgesetzt


Zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen hat das Land Schleswig-Holstein mit sofortiger Wirkung die Bäderregelung außer Kraft gesetzt. Somit wird es über die Feiertage keine Ladenöffnungen an Sonntagen geben - auch nicht am Sonntag nach Weihnachten.
Die Versorgung mit Lebensmitteln und Artikeln des täglichen Bedarfs ist auch auf Sylt weiterhin zu jeder Zeit gesichert. Um Lieferengpässe zu vermeiden, hat das Land vorsorglich das Fahrverbot für LKW an Sonn- und Feiertagen ausgesetzt.
Es ist darum nicht notwendig, sich durch Hamsterkäufe über das normale Maß hinaus mit Lebensmitteln oder Hygieneartikeln zu bevorraten.

Die Sylter Polizei hat vermehrte Kontrollen angekündigt und das konnte man über die Weihnachtsfeiertage auch schon deutlich beobachten
Die Sylter Polizei hat vermehrte Kontrollen angekündigt und das konnte man über die Weihnachtsfeiertage auch schon deutlich beobachten