An 35 Sonntagen im Jahr dürfen die Geschäfte auf Sylt sonntags öffnen
Öffnungszeiten Sylt gemaäß § 2 BäderVO
An normalen Werktagen ganzjährig von 0.00 bis 24.00 Uhr
Vom 01. November bis 16. Dezember 2019 und ab 09. Januar bis 14. März 2020 sind an Sonn- und Feiertagen die Geschäfte geschlossen. Ausnahmen sind Geschäfte die hauptsächlich Blumen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren verkaufen, sowie natürlich Restaurants und Tankstellen.
Vom 17. Dezember 2019 bis zum 8. Januar 2020 und vom 15. März 2019 – 31.Oktober 2019 darf an Sonn- und Feiertage von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr gemäß öffentlicher Bekanntmachung vom 16.12.2013 geöffnet werden.
Heiligabend bis 14:00 Uhr
1.Weihnachtstag = geschlossen
2.Weihnachtstag = 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr
31.12. Silvester an einem Werktag = Keine besonderen Einschränkungen
31.12. Silvester an einem Sonntag = 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr
1. Januar Neujahr = 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Karfreitag = geschlossen
Ostersonntag = 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Ostermontag = 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr
1.Mai = 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Nur dann erlaubt, wenn der Ladeninhaber unter Freistellung aller Mitarbeiter selber den Verkauf durchführt
Himmelfahrt = 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Pfingstsonntag = 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Pfingstmontag = 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Tag der Deutschen Einheit 03.Oktober = 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Zusätzliche verkaufsoffene Sonntage zu besonderen Anlässen sind:
23.02.2020 – „Karnevalssonntag“ = 12.00 bis 17.00 Uhr
16.02.2020 – Biike = 12.00 bis 17.00 Uhr
Verkaufsstellen deren Angebot hauptsächlich aus
- Blumen und Pflanzen
- Zeitungen und Zeitschriften
- Back- und Konditorwaren
besteht, dürfen nach § 4 Ladenöffnungszeitengesetz an Sonn- und Feiertagen, allerdings nicht am Karfreitag, für fünf Stunden geöffnet sein.
Die sogenannte Bäderregelung wurde Anfang 2013 auf Druck der Kirchen in Schleswig-Holstein geändert. Mit dem Ergebnis, dass die Geschäfte an Sonn- und Feiertagen auf Sylt nicht mehr so lange geöffnet sein dürfen, und es soll auch keine Ausnahmen mehr von dieser Regelung geben. Hier Öffnungszeiten der Geschäft auf Sylt außerhalb von Werktagen.
Ladenöffnungszeiten für Verkaufsstellen nach der Landesverordnung über den Verkauf von Waren an Sonn- und Feiertagen in Kur-, Erholungs- und Tourismusorten (Bäderverordnung – BäderVO) vom 21.Mai 2013 für den Bereich der Gemeinde Sylt und den Bereich des Amtes Landschaft Sylt. In Ergänzung zur bestehenden Bäderregelung, hier die die aktuellsten Regelungen in der Übersicht.