An 35 Sonntagen im Jahr dürfen die Geschäfte auf Sylt sonntags öffnen
Morgen am 20. März 2022 beginnt auf Sylt wieder die Zeit der geöffneten Geschäfte am Sonntag. Denn dann fängt laut der Bäderverordnung die Sommersaison auf der Insel an. Bitte bedenken Sie, dass die Öffnung der Geschäfte nicht verpflichtend ist und es letztendlich der/die Ladenbesitzer/in selbst entscheidet, ob sie oder er davon Gebrauch machen.
Das sind die Ladenöffnungszeiten Sylt gemäß § 2 BäderVO
An normalen Werktagen ganzjährig von 0.00 bis 24.00 Uhr
Vom vom 20. März 2019 – 31.Oktober 2022 und vom 17. Dezember 2022 bis zum 8. Januar 2023 und darf an Sonn- und Feiertage von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr gemäß öffentlicher Bekanntmachung vom 16.12.2013 geöffnet werden.
Weihnachten:
Heiligabend bis 14:00 Uhr
1.Weihnachtstag = geschlossen
2.Weihnachtstag = 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr
31.12. Silvester an einem Werktag = Keine besonderen Einschränkungen
31.12. Silvester an einem Sonntag = 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr
1. Januar Neujahr = 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Das gibt es Pfingsten zu beachten:
Pfingstsonntag = 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Pfingstmontag = 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Zu Ostern gelten folgende Zeiten:
Karfreitag = geschlossen
Ostersonntag = 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Ostermontag = 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr
1.Mai = 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Nur dann erlaubt, wenn der Ladeninhaber unter Freistellung aller Mitarbeiter selber den Verkauf durchführt
Himmelfahrt = 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Tag der Deutschen Einheit 03.Oktober = 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Zusätzliche verkaufsoffene Sonntage zu besonderen Anlässen sind:
23.02.2020 – „Karnevalssonntag“ = 12.00 bis 17.00 Uhr
16.02.2020 – Biike = 12.00 bis 17.00 Uhr
Vom 01. November bis 16. Dezember 2022 und ab 09. Januar bis 14. März 2023 sind an Sonn- und Feiertagen die Geschäfte geschlossen. Ausnahmen sind Geschäfte die hauptsächlich Blumen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren verkaufen, sowie natürlich Restaurants und Tankstellen.
Verkaufsstellen deren Angebot hauptsächlich aus
- Blumen und Pflanzen
- Zeitungen und Zeitschriften
- Back- und Konditorwaren
besteht, dürfen nach § 4 Ladenöffnungszeitengesetz an Sonn- und Feiertagen, allerdings nicht am Karfreitag, für fünf Stunden geöffnet sein.
Die sogenannte Bäderregelung wurde Anfang 2013 auf Druck der Kirchen in Schleswig-Holstein geändert. Mit dem Ergebnis, dass die Geschäfte an Sonn- und Feiertagen auf Sylt nicht mehr so lange geöffnet sein dürfen, und es soll auch keine Ausnahmen mehr von dieser Regelung geben. Hier Öffnungszeiten der Geschäft auf Sylt außerhalb von Werktagen.
Ladenöffnungszeiten für Verkaufsstellen nach der Landesverordnung über den Verkauf von Waren an Sonn- und Feiertagen in Kur-, Erholungs- und Tourismusorten (Bäderverordnung – BäderVO) vom 21.Mai 2013 für den Bereich der Gemeinde Sylt und den Bereich des Amtes Landschaft Sylt. In Ergänzung zur bestehenden Bäderregelung, hier die die aktuellsten Regelungen in der Übersicht.