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Polizeikontrollen auf Sylt

Es kamen auch Polizeikräfte vom Festland zum Einsatz

 

Die Polizei zeigt ausserdem eine starke Präsenz um zu verdeutlichen, dass Sylt kein rechtsfreier Raum ist

Die Insel war zu Pfingsten wieder sehr gut besucht, es gab viele Partys, Events und Polizeieinsätze. Etwas gravierendes ist zwar zum Glück nach unseren Informationen nicht passier, dafür aber teils kuriose Ergebnisse, wie das Picknick, einer dänischen Familie auf dem Hindenburgdamm.

Am Pfingstmontag gegen 11.45 Uhr wurde die Leitstelle der Bundespolizei über Personen an den Gleisen im Bereich des Hindenburgdammes informiert. Der Lokführer eines Autozuges hatte im Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog Personen gesehen, die ein Zelt aufbauten, und die Bundespolizei alarmiert.

Eine entsandte Bundespolizeistreife konnte dort auch auf einer Wiese vier Personen antreffen, die auf Radtour waren und dort Picknick machten. Die Familie war über die Einfriedung des Hindenburgdammes geklettert und hatte dort eine Decke ausgebreitet.

Die Bundespolizisten wiesen die Pfingstausflüger auf die Gefahren beim Aufenthalt in Gleisnähe hin. Die dänische Familie zeigte sich einsichtig und hatte sich offensichtlich beim Übersteigen des Gatters nichts dabei gedacht.

Die Bundespolizei weist darauf hin, dass der Aufenthalt auf dem Hindenburgdamm aufgrund der stark frequentierten Bahnstrecke nur berechtigten Personen vorbehalten ist.

 

Polizeikontrollen über die Pfingsttage auf Sylt deckten etliche Vergehen auf

 Es wurden zehn Autofahrerinnen und Autofahrer im Alter von 20 bis 47 Jahren aus dem Verkehr gezogen, die mit 1,4 Promille bis 1,82 Promille ein Fahrzeug führten (§ 316 StGB). Die Führerscheine dieser Personen wurden beschlagnahmt. Vier weitere Autofahrerinnen und Autofahrer führten ihr Fahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr (§ 24a (1) StVG) und insgesamt elf Mal wurden der Nachweis von Drogen im Urin von kontrollierten Verkehrsteilnehmern im Alter von 20 bis 39 Jahren festgestellt. Ein 19-jähriger Autofahrer geriet ebenfalls in eine Kontrolle. Er fuhr sein Auto alkoholisiert und muss als Fahranfänger in der Probezeit mit einem empfindlichen Bußgeld, Punkten im Verkehrszentralregister, der Anordnung einer Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie der Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre rechnen.

2x Fahren ohne Fahrerlaubnis 4x Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz 2x Verstoß gegen § 29 BtMG 1x Beleidigung § 185 StGB 1x Urkundenfälschung § 267 StGB 1x Unbefugter Gebrauch eines KFZ (§ 248b StGB)

Diverse Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden festgestellt, darunter -23 x Gurtverstöße -14 x Handyverstöße -23 x HU Verstöße -8 x Parkverstöße -1 x Rotlichtverstoß unter 1 Sekunde -1 x Verstoß Personenbeförderungsgesetz -1 x Kennzeichen falsch angebracht.

 

Das Polizeirevier Sylt führte zusammen mit Kräften des Polizei-Autobahnrevier Nord und der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung Eutin die Kontrollen auf der Insel Sylt durch. Zielrichtung der Überprüfungen waren unter anderem Alkohol- und Drogenverstöße im Verkehr. Von Freitagmittag (26.05.2023) bis Montagmorgen (29.05.2023), führten die Einsatzkräfte mobile und stationäre Verkehrskontrollen durch. Über das Pfingstwochenende wurde im Zuständigkeitsbereich des Polizeirevier Sylt wie erwartet ein erhöhtes Verkehrsaufkommen festgestellt. Die zeitlichen Schwerpunkte wurden ab 16:00 Uhr bis in die frühen Morgenstunden gesetzt. Insgesamt wurden 1200 Fahrzeuge kontrolliert. Bei knapp 300 Verkehrsteilnehmern wurden im Zuge der Überprüfungen Atemalkohol- und mehr als 100 Urintests vorgenommen. Es wurden 24 zahlreiche Blutprobenentnahmen angeordnet. Für diesen Zweck wurde ein Arzt auf dem Polizeirevier Sylt in Bereitschaft gehalten.

Erfreulicherweise konnte bei den meisten Fahrzeugführern die Fahrtüchtigkeit bestätigt werden. Zum größten Teil stießen die Kontrollen in der Bevölkerung auf eine positive Resonanz. Es gelangten auch Erkenntnisse durch kontrollierte Verkehrsteilnehmer an die eingesetzten Beamten, dass von vielen bewusst auf das Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum, aufgrund der Kontrolldichte der Polizeikontrollen verzichtet wurde, da in den sozialen Medien der Einsatz der Polizei fleißig geteilt wurde.